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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - wie wird konkret geprüft?

von Anja11.03.2021 | 14:37
602 Ansichten
29 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo in die Expertenrunde, wie wird in Corona-Zeiten ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente konkret geprüft? Reichen Arztberichte von Fachärzten mit gesicherten (!) Diagnosen aus? Muss man zum DRV-Gutachter? Muss man in die Reha? MfG Anja

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anja,

diese Frage kann im Forum nicht abschließend beantwortet werden, da es sich bei jedem Antrag auf Erwerbsminderungsrente um eine medizinische Einzelfallprüfung handelt.

Grundsätzlich gilt immer der Grundsatz "Reha vor Rente". Dies wird auf jeden Fall geprüft. Der medizinische Dienst der Rentenversicherung entscheidet welche Unterlagen oder Untersuchungen maßgeblich sind.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anja,

wir haben leider keine statistischen Werte.

Es gibt nur die Möglichkeit, den Rentenantrag zu stellen und dann den individuellen Verlauf abzuwarten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

27 Antworten

Anjaam 11.03.2021 | 14:54
Hallo Experten, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ungefähr wie viel Prozent der Antragsteller müssen zum DRV-Gutachter und wie viel Prozent müssen in die Reha? MfG Anja
Siehe hieram 11.03.2021 | 15:35
Hallo Anja, diese Frage kann im Forum nicht abschließend beantwortet werden, da es sich bei jedem Antrag auf Erwerbsminderungsrente um eine medizinische Einzelfallprüfung handelt. Grundsätzlich gilt immer der Grundsatz "Reha vor Rente". Dies wird auf jeden Fall geprüft. Der medizinische Dienst der Rentenversicherung entscheidet welche Unterlagen oder Untersuchungen maßgeblich sind.
Hallo Experten, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ungefähr wie viel Prozent der Antragsteller müssen zum DRV-Gutachter und wie viel Prozent müssen in die Reha? MfG Anja
Die DRV veröffentlicht regelmäßig Statistiken, in denen auch Ihre Frage beantwortet wird. Sie sollten aber auch berücksichtigen, dass viele von denen, die zunächst eine Reha gemacht haben, im weiteren Antragsverfahren dennoch auch noch einen oder mehrere Gutachtertermine hatten. Insofern sind die dort stehenden Zahlen zwar sehr interessant, sagen aber überhaupt nichts darüber aus, was passiert, wenn Sie einen Antrag stellen. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Zu den Statistiken gelangen Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Zahle…
Anjaam 11.03.2021 | 15:56
Hallo Siehe hier, auch Ihnen vielen Dank für Ihre schelle Antwort, den Link und Ihrer Erläuterung. MfG Anja
Anjaam 12.03.2021 | 12:53
Hallo liebe Experten, ich habe noch 3 Rückfragen zur Reha. 1. Was ist, wenn ich eine von der DRV vorgeschriebene Reha, wegen Corona, nicht antreten möchte? Gibt´s dann keine Erwerbsminderungsrente? 2. Ich bin seit über 2 Jahren von einem Facharzt durchgehend krankgeschrieben. Reicht das aus, egal um welche Krankheiten es sich handelt, um eine von der DRV vorgeschriebene Reha, nicht antreten zu müssen? 3. Wie kann man sonst noch legal, eine von der DRV vorgeschriebene Reha vermeiden und trotzdem Erwerbsminderungsrente bekommen? MfG Anja
Valzuunam 12.03.2021 | 13:06
1. Sie haben gewisse Mitwirkungspflichten. Dazu gehört grundsätzliche auch, eine angebotene Reha anzutreten. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann eine Rente wegen mangelnder Mitwirkung versagt werden. 2. Nein. Die Dauer einer Krankschreibung sagt nichts über die Notwendigkeit / Erfolgsaussichten einer Reha aus. 3. In dem Sie nachgeweisen wird, dass Sie die Reha unverschuldet nicht antreten können oder die Reha keine Erfolgsaussicht hat. Ferner natürlich dass die Reha nicht notwendig ist - aber dann wäre eine Rente das wohl auch nicht.
Schadeam 12.03.2021 | 13:22
....und erwerbsgemindert müssen Sie auch sein.... Nicht jeder der seit 2 Jahren arbeitsunfähig ist ist auch zwangsläufig erwerbsgemindert. Man könnte auch sagen dass wenn jemand eine erforderliche Reha ablehnt er nicht alles tut die Rente zu verhindern... Aber das wird im Einzelfall geprüft, da nützen Ihnen Meinungen im Forum genauso wenig wie Statistiken......
Ach jaam 12.03.2021 | 14:42
Zitat von Anja anzeigenausblenden
Grundsätzlich gilt immer der Grundsatz "Reha vor Rente".
Hallo liebe Experten, ich habe noch 3 Rückfragen zur Reha. 1. Was ist, wenn ich eine von der DRV vorgeschriebene Reha, wegen Corona, nicht antreten möchte? Gibt´s dann keine Erwerbsminderungsrente? 2. Ich bin seit über 2 Jahren von einem Facharzt durchgehend krankgeschrieben. Reicht das aus, egal um welche Krankheiten es sich handelt, um eine von der DRV vorgeschriebene Reha, nicht antreten zu müssen? 3. Wie kann man sonst noch legal, eine von der DRV vorgeschriebene Reha vermeiden und trotzdem Erwerbsminderungsrente bekommen? MfG Anja
Ihre Fragen deuten darauf hin, dass Sie keine Reha machen möchten, weil Sie vermuten, dass man dort feststellen könnte, dass Sie gar nicht erwerbsgemindert sind. Keine guten Voraussatzungen für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente!
Andyam 12.03.2021 | 15:39
Zitat von Frank anzeigenausblenden
Grundsätzlich gilt immer der Grundsatz "Reha vor Rente".
Hallo liebe Experten, ich habe noch 3 Rückfragen zur Reha. 1. Was ist, wenn ich eine von der DRV vorgeschriebene Reha, wegen Corona, nicht antreten möchte? Gibt´s dann keine Erwerbsminderungsrente? 2. Ich bin seit über 2 Jahren von einem Facharzt durchgehend krankgeschrieben. Reicht das aus, egal um welche Krankheiten es sich handelt, um eine von der DRV vorgeschriebene Reha, nicht antreten zu müssen? 3. Wie kann man sonst noch legal, eine von der DRV vorgeschriebene Reha vermeiden und trotzdem Erwerbsminderungsrente bekommen? MfG Anja
Ihre Fragen deuten darauf hin, dass Sie keine Reha machen möchten, weil Sie vermuten, dass man dort feststellen könnte, dass Sie gar nicht erwerbsgemindert sind. Keine guten Voraussatzungen für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente!
Das hat meine Rehaklinik auch so beschieden, aber die RV sah es anders. Es war allerdings in der Klinik auch eine medizinische Fachrichtung involviert, die mich überhaupt nicht tangiert hat. Letztlich kann eine Klinik empfehlen, was sie will, die Entscheidungsfindung liegt trotzdem bei der DRV!
Hat sich da die Vorgehensweise der DRV geändert? Ich dachte die DRV "unterwirft" sich den Feststellungen der Klinik.
Frankam 12.03.2021 | 14:50
Zitat von Ach ja anzeigenausblenden
Hallo liebe Experten, ich habe noch 3 Rückfragen zur Reha. 1. Was ist, wenn ich eine von der DRV vorgeschriebene Reha, wegen Corona, nicht antreten möchte? Gibt´s dann keine Erwerbsminderungsrente? 2. Ich bin seit über 2 Jahren von einem Facharzt durchgehend krankgeschrieben. Reicht das aus, egal um welche Krankheiten es sich handelt, um eine von der DRV vorgeschriebene Reha, nicht antreten zu müssen? 3. Wie kann man sonst noch legal, eine von der DRV vorgeschriebene Reha vermeiden und trotzdem Erwerbsminderungsrente bekommen? MfG Anja
Ihre Fragen deuten darauf hin, dass Sie keine Reha machen möchten, weil Sie vermuten, dass man dort feststellen könnte, dass Sie gar nicht erwerbsgemindert sind. Keine guten Voraussatzungen für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente!
Das hat meine Rehaklinik auch so beschieden, aber die RV sah es anders. Es war allerdings in der Klinik auch eine medizinische Fachrichtung involviert, die mich überhaupt nicht tangiert hat. Letztlich kann eine Klinik empfehlen, was sie will, die Entscheidungsfindung liegt trotzdem bei der DRV!
Valzuunam 13.03.2021 | 06:04
Die DRV prüft anhand eigener Expertise das Votum im Entlassungsbericht. Oft stellt dieses als zutreffend heraus, dann folgt sie diesem natürlich auch. Ungeprüft „unterworfen“ hat sich die DRV der Einschätzung der Rehaklinik jedoch noch nie.
Jürgenam 13.03.2021 | 14:59
Wenn die DRV den Antragsteller nie selber untersucht hat, kann sie selbst nicht effektiv prüfen. Deshalb schickt sie ja, für "teuer Geld" die Antragsteller in die Reha, damit dort festgestellt wird, ob Erwerbsminderung vorliegt.
Loniam 13.03.2021 | 16:26
Ich musste nicht zur Reha, war dafür bei 3 Gutachtern. Bekam die EMR nach Widerspruch. @ Jürgen, so teuer ist eine Reha nicht.
Advokatusam 13.03.2021 | 16:46
Hallo Anja, eine Stationäre-REHA ist nicht alles und kein Wundermittel, wenn schon vorher jahrelang, ambulant therapiert worden ist. Die Person muss rehabedürftig und rehafähig ist. Die Reha-Fähigkeit setzt eine hinreichende Belastbarkeit und Motivation voraus. Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Reha-Maßnahme zur Beseitigung bzw. Verbesserung der Beschwerden führt? Ist der Patient überhaupt an einer Reha interessiert und kooperativ? Kann er Std. Programm durchhalten, verträgt er die vielen Menschen um sich usw. u.a. über Rehafähigkeit usw. bitte mal lesen in: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Grüße
Siehe hieram 13.03.2021 | 21:21
Hallo Anja, eigentlich haben Sie nur zwei Möglichkeiten: entweder Sie sind so krank, dass nach Meinung Ihrer Ärzte Ihre Erwerbsfähigkeit bereits gemindert oder auf jeden Fall erheblich gefährdet ist. Dann beantragen Sie eine Erwerbsminderungsrente. Möglichkeit 2: Sie gehen wieder arbeiten. Da Sie ja auch an Statistiken interessiert sind: Die Personen, die Möglichkeit 2 gewählt haben, erscheinen in keiner Statistik. Ihre ganze theoretische Rückfragerei bringt Sie kein einziges Stück weiter. Vielleicht sind Sie ja so krank (erwerbsgemindert), dass die Rente sofort mit Kusshand vom Schreibtisch aus bewilligt wird. Dann müssen Sie auch nicht vorher noch in eine unerwünschte Reha. Oder Sie sind so gesund (nicht erwerbsgemindert), dass vom Schreibtisch aus der Antrag komplett abgelehnt wird. Und dann? Wollen Sie dann heute schon wissen, welche Möglichkeiten eines Widerspruches aufgrund Corona Sie dann nächstes Jahr haben? Stellen Sie einfach einen Antrag auf EM-Rente. Oder lassen Sie es bleiben. Alles Gute!
Schadeam 13.03.2021 | 21:26
Auch ich verstehe Sie nicht: erst fragen Sie wie wahrscheinlich es beim Rentenantrag ist in Reha zu müssen. Dann lamentieren Sie dass Sie nicht in Reha wollen und wie Sie sich drum herum drücken können. Tipp: besprechen Sie das sinnvolle Vorgehen mit Ihren Ärzten und stellen dann den Rentenantrag. Und dann warten Sie - wie tausend andere auch - was im Laufe des Verfahrens passiert. Oder stellen keinen Antrag und bestreiten Ihren Lebensunterhalt weiter wie bisher, z.B. durch stinknormales Arbeiten.
Hans-Jürgenam 13.03.2021 | 22:48
Zitat von Anja anzeigenausblenden
Grundsätzlich gilt immer der Grundsatz "Reha vor Rente".
Hallo liebe Experten, ich habe noch 3 Rückfragen zur Reha. 1. Was ist, wenn ich eine von der DRV vorgeschriebene Reha, wegen Corona, nicht antreten möchte? Gibt´s dann keine Erwerbsminderungsrente? 2. Ich bin seit über 2 Jahren von einem Facharzt durchgehend krankgeschrieben. Reicht das aus, egal um welche Krankheiten es sich handelt, um eine von der DRV vorgeschriebene Reha, nicht antreten zu müssen? 3. Wie kann man sonst noch legal, eine von der DRV vorgeschriebene Reha vermeiden und trotzdem Erwerbsminderungsrente bekommen? MfG Anja
Hallo Anja, da Sie seit über 2 Jahren von einem Facharzt durchgehend krankgeschrieben sind, sehe ich sehr gute Chancen, dass Sie die Erwerbsminderungsrente erhalten. Sollte jedoch die DRV eine Reha verordnen, empfehle ich Ihnen, sich von Ihren Ärzten, schriftlich Rehaunfähigkeit bestätigen zu lassen. Die DRV kann Sie dann nicht zur Reha zwingen.
Advokatusam 14.03.2021 | 11:31
Hallo, wenn z. B. eine psychisch Kranke F 33.1- F33.2 Person schon länger in ambulanter Therapie (psychiaterische Behandlungen engmaschig, Psychotherapie ggf. Ergo und Pysiotherpie) Sehe ich eigentlich, keine Indikation für eine DRV-Reha. (eher bei deutlichen Suizidgedanken, ein KH Aufenthalt) Oft es ist so, dass durch die fremde Umgebung, viele Personen, Fragen, Gespräche, neue Ärzte-Therapeuten eine Verschlechterung der Ges. Situation erwirken. Klaro kommt es auch..auf die häusliche Situation an bzw. ist die h. Situation z. B. Partner-Ehe Mitschuld bzw. nicht förderlich, ehrer Kontrapruduktiv für eine Stabiliserung- Gesundung? Die DRV sagt: Reha-Fähigkeit Der Begriff der Reha-Fähigkeit bezieht sich auf die körperliche und psychische Verfassung der Patienten als Voraussetzung für die Teilnahme an einer Rehabilitation. Zur Beurteilung der Reha-Fähigkeit sind im Wesentlichen folgende Fragen zu beantworten: • Besteht Reisefähigkeit? • Ist die Patientin oder der Patient physisch und psychisch belastbar genug, um das strukturierte vier- bis sechsstündige Behandlungsprogramm der Rehabilitation mit einem großen Anteil an Gruppenbehandlungen zu verkraften? https://www.rehainfo-aerzte.de/de/Inhalt/10_Reha-Voraussetzungen… Positive Reha-Prognose Die Erfolgsprognose einer Rehabilitation der Rentenversicherung bezieht sich grundsätzlich auf die Erwerbsfähigkeit und nur indirekt auf die gesundheitliche Störung. Bei der Beurteilung der Reha-Prognose geht es um die Frage, ob das Behandlungsprogramm während der Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit Ihrer Patienten kurz- oder langfristig positiv beeinflussen kann. Die Frage der Erfolgsprognose stellt sich in besonderer Intensität bei Patienten mit einem krankheitsbedingt schlechten funktionalen Zustand. Die Kernfrage bei der Beurteilung der Erfolgsprognose lautet in solchen Fällen: Wird der Patient unter medizinischen Gesichtpunkten innerhalb von sechs Monaten nach der Rehabilitation wieder in der Lage sein, seine bisherige Berufstätigkeit auszuüben oder zumindest für eine Dauer von mindestens drei Stunden pro Tag (wieder) erwerbstätig zu sein? Die Prognose einer Rehabilitation hängt grundsätzlich davon ab, ob die Patienten motiviert sind oder zumindest motiviert werden können, sich an der Rehabilitation aktiv zu beteiligen. https://www.rehainfo-aerzte.de/de/Navigation/10_Reha-Voraussetzu…
Loniam 14.03.2021 | 08:21
Die DRV kann jederzeit die Rehaunfähigkeit überprüfen lassen. Es ist bekannt, dass bei den eigenen Ärzten eine gewisse Gefälligkeit vorhanden sein kann. Selbiges kann auch bei deren Attesten der Fall sein, deshalb ist für die Begutachtung immer eine Reha, oder Gutachter welche der Patient nicht kennt Voraussetzung. Sie stellen sich das zu einfach vor, auch in Coronazeiten wird eine EMR nicht durchgewinkt.
Alles nur Theorieam 14.03.2021 | 11:56
Zitat von Advokatus anzeigenausblenden
Advokatus schrieb

Hallo,

wenn z. B. eine psychisch Kranke F 33.1- F33.2 Person schon länger in ambulanter Therapie (psychiaterische Behandlungen engmaschig, Psychotherapie ggf. Ergo und Pysiotherpie)

Sehe ich eigentlich, keine Indikation für eine DRV-Reha.

(eher bei deutlichen Suizidgedanken, ein KH Aufenthalt)

Oft es ist so, dass durch die fremde Umgebung, viele Personen,

Fragen, Gespräche, neue Ärzte-Therapeuten eine Verschlechterung

der Ges. Situation erwirken. Klaro kommt es auch..auf die häusliche Situation an bzw. ist die h. Situation z. B. Partner-Ehe Mitschuld bzw. nicht förderlich, ehrer Kontrapruduktiv für eine Stabiliserung- Gesundung?

Die DRV sagt:

Reha-Fähigkeit

Der Begriff der Reha-Fähigkeit bezieht sich auf die körperliche und psychische Verfassung der Patienten als Voraussetzung für die Teilnahme an einer Rehabilitation. Zur Beurteilung der Reha-Fähigkeit sind im Wesentlichen folgende Fragen zu beantworten:

• Besteht Reisefähigkeit?

• Ist die Patientin oder der Patient physisch und psychisch belastbar genug, um das strukturierte vier- bis sechsstündige Behandlungsprogramm der Rehabilitation mit einem großen Anteil an Gruppenbehandlungen zu verkraften?

https://www.rehainfo-aerzte.de/de/Inhalt/10_Reha-Voraussetzungen/03_Reha-Faehigkeit/reha-faehigkeit.html

Positive Reha-Prognose

Die Erfolgsprognose einer Rehabilitation der Rentenversicherung bezieht sich grundsätzlich auf die Erwerbsfähigkeit und nur indirekt auf die gesundheitliche Störung. Bei der Beurteilung der Reha-Prognose geht es um die Frage, ob das Behandlungsprogramm während der Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit Ihrer Patienten kurz- oder langfristig positiv beeinflussen kann.

Die Frage der Erfolgsprognose stellt sich in besonderer Intensität bei Patienten mit einem krankheitsbedingt schlechten funktionalen Zustand. Die Kernfrage bei der Beurteilung der Erfolgsprognose lautet in solchen Fällen: Wird der Patient unter medizinischen Gesichtpunkten innerhalb von sechs Monaten nach der Rehabilitation wieder in der Lage sein, seine bisherige Berufstätigkeit auszuüben oder zumindest für eine Dauer von mindestens drei Stunden pro Tag (wieder) erwerbstätig zu sein?

Die Prognose einer Rehabilitation hängt grundsätzlich davon ab, ob die Patienten motiviert sind oder zumindest motiviert werden können, sich an der Rehabilitation aktiv zu beteiligen.

https://www.rehainfo-aerzte.de/de/Navigation/10_Reha-Voraussetzungen/02_Positive_Reha-Prognose/positive_reha-prognose_index_node.html

Wie schon am Anfang durch den Experten festgestellt wurde, hilft nur eine Antragstellung und das Warten auf den Bescheid.
Anjaam 14.03.2021 | 15:39
Zitat von Hans-Jürgen anzeigenausblenden
Hallo liebe Experten, ich habe noch 3 Rückfragen zur Reha. 1. Was ist, wenn ich eine von der DRV vorgeschriebene Reha, wegen Corona, nicht antreten möchte? Gibt´s dann keine Erwerbsminderungsrente? 2. Ich bin seit über 2 Jahren von einem Facharzt durchgehend krankgeschrieben. Reicht das aus, egal um welche Krankheiten es sich handelt, um eine von der DRV vorgeschriebene Reha, nicht antreten zu müssen? 3. Wie kann man sonst noch legal, eine von der DRV vorgeschriebene Reha vermeiden und trotzdem Erwerbsminderungsrente bekommen? MfG Anja
Hallo Anja, da Sie seit über 2 Jahren von einem Facharzt durchgehend krankgeschrieben sind, sehe ich sehr gute Chancen, dass Sie die Erwerbsminderungsrente erhalten. Sollte jedoch die DRV eine Reha verordnen, empfehle ich Ihnen, sich von Ihren Ärzten, schriftlich Rehaunfähigkeit bestätigen zu lassen. Die DRV kann Sie dann nicht zur Reha zwingen.
Hallo lieber Hans-Jürgen, vielen lieben Dank für Ihre nette Antwort und Ihrer präzisen Handlungsempfehlung. Ich werde morgen einen formlosen Antrag, als Einschreiben mit Rückschein, an die DRV schicken. LG Anja
Siehe hieram 14.03.2021 | 16:24
Zitat von Anja anzeigenausblenden
[ Hallo lieber Hans-Jürgen, vielen lieben Dank für Ihre nette Antwort und Ihrer präzisen Handlungsempfehlung. Ich werde morgen einen formlosen Antrag, als Einschreiben mit Rückschein, an die DRV schicken. LG Anja
Liebe Anja, mit einem formlosen Antrag wahren Sie zwar die Antragsfrist, verzögern aber von vornherein das Antragsprocedere, da Ihnen dann die Antragsformulare noch zugeschickt werden müssen. Sie können den Antrag auch 'formgerecht' online stellen, und haben dabei auch gleich eine Eingangsbestätigung und sparen auch das Porto für ein Einschreiben. Zum online-Antrag gelangen Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Online-Too… Auszufüllen ist auf jeden Fall das Formular R100 Rentenantrag (hier dann Erwerbsminderungsrente auswählen). Unterlagen (z.B. ärztliche Befunde) können als PDF angehängt oder postalisch separat geschickt werden. Alternativ können Sie sich hier das Formular herunterladen und ausdrucken und ausfüllen und dann halt doch per Post schicken bzw. bei Ihrer nächstgelegenen zuständigen Stelle für Rentenversicherung (in manchen Gemeinden ist dies das Bürgeramt) abgeben. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Suc… Viel Erfolg und alles Gute!
Anjaam 14.03.2021 | 17:01
Zitat von Advokatus anzeigenausblenden
Advokatus schrieb

Hallo,

wenn z. B. eine psychisch Kranke F 33.1- F33.2 Person schon länger in ambulanter Therapie (psychiaterische Behandlungen engmaschig, Psychotherapie ggf. Ergo und Pysiotherpie)

Sehe ich eigentlich, keine Indikation für eine DRV-Reha.

(eher bei deutlichen Suizidgedanken, ein KH Aufenthalt)

Oft es ist so, dass durch die fremde Umgebung, viele Personen,

Fragen, Gespräche, neue Ärzte-Therapeuten eine Verschlechterung

der Ges. Situation erwirken. Klaro kommt es auch..auf die häusliche Situation an bzw. ist die h. Situation z. B. Partner-Ehe Mitschuld bzw. nicht förderlich, ehrer Kontrapruduktiv für eine Stabiliserung- Gesundung?

Die DRV sagt:

Reha-Fähigkeit

Der Begriff der Reha-Fähigkeit bezieht sich auf die körperliche und psychische Verfassung der Patienten als Voraussetzung für die Teilnahme an einer Rehabilitation. Zur Beurteilung der Reha-Fähigkeit sind im Wesentlichen folgende Fragen zu beantworten:

• Besteht Reisefähigkeit?

• Ist die Patientin oder der Patient physisch und psychisch belastbar genug, um das strukturierte vier- bis sechsstündige Behandlungsprogramm der Rehabilitation mit einem großen Anteil an Gruppenbehandlungen zu verkraften?

https://www.rehainfo-aerzte.de/de/Inhalt/10_Reha-Voraussetzungen/03_Reha-Faehigkeit/reha-faehigkeit.html

Positive Reha-Prognose

Die Erfolgsprognose einer Rehabilitation der Rentenversicherung bezieht sich grundsätzlich auf die Erwerbsfähigkeit und nur indirekt auf die gesundheitliche Störung. Bei der Beurteilung der Reha-Prognose geht es um die Frage, ob das Behandlungsprogramm während der Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit Ihrer Patienten kurz- oder langfristig positiv beeinflussen kann.

Die Frage der Erfolgsprognose stellt sich in besonderer Intensität bei Patienten mit einem krankheitsbedingt schlechten funktionalen Zustand. Die Kernfrage bei der Beurteilung der Erfolgsprognose lautet in solchen Fällen: Wird der Patient unter medizinischen Gesichtpunkten innerhalb von sechs Monaten nach der Rehabilitation wieder in der Lage sein, seine bisherige Berufstätigkeit auszuüben oder zumindest für eine Dauer von mindestens drei Stunden pro Tag (wieder) erwerbstätig zu sein?

Die Prognose einer Rehabilitation hängt grundsätzlich davon ab, ob die Patienten motiviert sind oder zumindest motiviert werden können, sich an der Rehabilitation aktiv zu beteiligen.

https://www.rehainfo-aerzte.de/de/Navigation/10_Reha-Voraussetzungen/02_Positive_Reha-Prognose/positive_reha-prognose_index_node.html

Hallo lieber Advokatus, vielen lieben Dank für Ihre nette, sehr fundierte und ausführliche Antwort. Wie schätzen Sie die Chancen einer Erwerbsminderungsrente (ohne Reha), bei den Facharzt-Diagnosen F33.2 G rezidivierend, F41.1 G rezidivierend und F61 G ein? Ich bin länger als 2 Jahre ohne Unterbrechung durchgehend von meinem Facharzt krankgeschrieben. Zur Zeit "läuft", auf Empfehlung des Facharztes ein Pflegeantrag bei der Pflegekasse. Der MDK hat vor kurzem bereits, im Auftrag der Pflegekasse, eine Begutachtung durchgeführt und wird das Gutachten an die Pflegekasse schicken. Ich warte jetzt auf Antwort mit Pflegegrad von der Pflegekasse. Ebenso hat der Facharzt eine fachpsychiatrische Pflege verordnet. Falls ich doch in die Reha muss, ist dort eine leitliniengerechte, fachpsychiatrische Pflege sichergestellt? LG Anja
Siehe hieram 14.03.2021 | 17:50
Zitat von Anja anzeigenausblenden
Liebe Anja, auch wenn @Advokatus Ihnen noch so viel mutmachende weitere Hinweise gibt, ist weder er noch ein anderer hier Schreibender derjenige, der über Ihre Erwerbsminderung/nicht Erwerbsminderung/Rehafähigkeit/Nicht Rehafähikeit rechtsverbindlich entscheidet. Sie können also noch so viele Fragen stellen, entschieden wird erst, wenn Sie überhaupt einen Antrag gestellt haben. Und zwar von den Gutachtern der DRV, nicht vom Forum. Vielleicht sollten Sie mit Ihrer zuständigen Fachärztin/Psychotherapeutin auch akut mal besprechen, wie Sie diese Sie ausbremsende 'Was wäre wenn'-Fragerei in zielführende aktive Tätigkeit (Antrag stellen) umwandeln um dann mit viel Gelassenheit einfach das Ergebnis Ihres Antrages abwarten zu können. Einen schönen Rest Sonntag!
Nachfrageam 14.03.2021 | 17:53
Ja Advocatus wie schätzen Sie denn die Situation medizinisch ein und was ist, wenn Sie eine falsche Einschätzung abgeben, da Sie kein Sozialmediziner sind, hier aber wie einer auftreten und Hoffnungen wecken, wo man sich besser zurückhalten sollte? Es ist schon erschreckend wie sehr sich Fragesteller hier an Aussagen ihnen unbekannter, anonymer medizinischer Laien klammern. Hoffentlich wird die Realität diese Personen nicht zu sehr enttäuschen.
Andreasam 14.03.2021 | 18:48
Zitat von Nachfrage anzeigenausblenden
Also, ich kann nicht feststellen, dass @ Advocatus hier wie ein Sozialmediziner aufgetreten ist, kann jedoch nicht ausschliessen, dass er, auf Grund seiner fachlich äußerst potenten Antworten, mit absolut seriösen Links zur DRV "Infos für Ärzte zu Reha & Rente", einer ist. Ausserdem wurde @ Advocatus ausdrücklich "nur" um eine Einschätzung und nicht um eine rechtssichere Antwort gebeten.
Etwas Erfahrungam 14.03.2021 | 19:05
Die immer fast gleichen Fragen nützen Ihnen nichts, den Antrag auf Erwerbsminderungsrente müssen Sie erstmal stellen! Ich habe ähnliche Diagnosen, wollte es aber ca. 10 Jahre mit 3 Rehas und 1 einem mehrwöchigen Akutkrankenhausaufenthalt nicht wahrhaben, auf Dauer erwerbsgemindert zu sein. Erst die 3. Reha brachte bei mir die Einsicht und eine Rente fast direkt im Anschluss. Meine Infos/Erfahrungen an Sie: - 2 Jahre Krankschreibung bedeuten nicht unbedingt die Erwerbsminderungsrente zu erhalten. - In der Rehaklinik ist geschultes Personal als Ansprechpartner Tag und Nacht da. - Mein Mann musste nach der Reha zusätzlich noch zum Gutachter (er hat inzwischen auch in Erwerbsminderungsrente) - Und eine Reha ist auch immer eine Chance für sich etwas positives zu erkennen/zurückziehen kann man sich dort auch jederzeit und ist nicht verpflichtet, alles mitzumachen, wenn man nicht kann. Also haben Sie den Mut und stellen Sie den Antrag, am besten online, wie vorgeschlagen und warten Sie ab! Sorry, ist etwas länger geworden... Alles Gute
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