Der Verzug nach Österreich hat keinen Einfluss auf die Zahlung der Erwerbsminderungsrente. Da Sie die Rente unbefristet beziehen, die Rente sehr wahrscheinlich auf Grund Ihres Gesundheiszustandes bewilligt wurde, hat der Verzug keine Auswirkungen. Für Deutsche und für Staatsangehörige der Staaten mit denen entsprechende Sozialversicherungsabkommen , dazu gehört Österreich, bestehen Gleichstellungsregelungen. In diesen Fällen kann die bewilligte Rente auch ins Ausland gezahlt werden.