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Erwerbsminderungsrente - Zeitpunkt der Feststellung der Erwerbsminderung

von rainmo08.10.2007 | 11:56
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6 Antworten

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Hallo Forum, ein kürzlich gestellter Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt mit der Begründung, dass zum Einen die volle Erwerbsminderung seit 1982 festgestellt sei und die Wartezeiten nicht erfüllt seien. NUn wurde aber nach 1982 gearbeitet, in einer Werkstatt für Behinderte, und der neue Antrag auf Erwerbsminderung basiert auf einer "neuen" Erkrankung, die seit Anfang des Jahres besteht. Wer weiß Entscheidungen hierzu bzw. kann etwas über die Erfolgsaussicht eines Widerspruches sagen. VIelen Dank

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das kommt nun darauf an. War 1982 die allgemeine Wartezeit (fünf Jahre) nicht erfüllt und ist seither die 20-jährige Wartezeit (wobei auch Beiträge in einer WfBM gelten) erfüllt, besteht ein Anspruch auf EM-Rente. Sonst nicht. Auf die Erkrankung Anfang des Jahres kommt es nicht an.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Entscheidend ist, dass von 1982 an durchgehend volle Erwerbsminderung (also ein unter dreistündiges bzw. unter zweistündiges Leistungsvermögen) vorlag. Dann genügt die 20-jährige Wartezeit, ist aber auch erforderlich.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Die volle Erwerbsminderung bezieht sich auf Tätigkeiten unter den üblichen Bedingungen des Allgemeinen Arbeitsmarktes. Tätigkeiten in einer WfBM gehören hier nicht dazu. Ihr Rentenversicherungsträger müsste also festgestellt haben, dass sie bereits 1982 - und dies ununterbrochen - keinerlei Leistungsvermögen mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hatten. Wie gesagt, Tätigkeiten im beschützenden Rahmen in einer WfBM können dabei daurchaus noch möglich (gewesen) sein. Weitere Beratung erhalten Sie in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe.

3 Antworten

rainmoam 08.10.2007 | 12:29
Danke für die schnelle Antwort. Es spielt also keine Rolle, dass nochmal gearbeitet wurde,?? d.h. eine gewisse erwerbsfähigkeit vorlag ?? (wartezeit seit 1982 erst 9 Jahre vor 1982 keine Arbeitstätigkeit) Danke nochmal
Schadeam 08.10.2007 | 14:03
Sie müssten nachweisen können, dass Sie nach 1982 wieder nicht erwerbsgemindert waren und jetzt erneut wieder erwerbsgemindert sind. Eine Beschäftigung in der WfbM legt diesen Schluß aber nicht zwingend nahe. Wenn Sie in einem regulären Arbeitsverhältnis gestanden hätten, wäre das eher wahrscheinlich. So glaube auch ich als medizinischer Laie, dass Sie durchgehend erwerbsgemindert waren. Da werden Sie wohl keine Chance haben.
rainmoam 08.10.2007 | 13:54
Hallo Experte, ich nochmal.. Es wurden seit 1982 mehrfach sogar ganztags, also ca.7,5 h in der WfB gearbeitet, allerdings immer wieder durch Krankheit unterbrochen. Vielleicht ändert dies die EU-Voraussetzungen. Danke nochmals WO könnte ich mich noch informieren ?
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