Die volle Erwerbsminderung bezieht sich auf Tätigkeiten unter den üblichen Bedingungen des Allgemeinen Arbeitsmarktes. Tätigkeiten in einer WfBM gehören hier nicht dazu. Ihr Rentenversicherungsträger müsste also festgestellt haben, dass sie bereits 1982 - und dies ununterbrochen - keinerlei Leistungsvermögen mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hatten. Wie gesagt, Tätigkeiten im beschützenden Rahmen in einer WfBM können dabei daurchaus noch möglich (gewesen) sein. Weitere Beratung erhalten Sie in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe.