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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente zu Dauerrente

von Hr. Senger26.10.2014 | 16:52
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8 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2004 bekomme ich die volle Erwerbsminderungsrente,welche längstens bis zum 65. Lebensjahr gezahlt wird. 2011 hatte ich eine eine erneute Überprüfung, welche eine uneingeschränkte Fortführung der Zahlung nach sich zog. Hier meine Fragen, um dessen Beantwortung ich schon jetzt dankbar bin. a.) Da meine Rente nun schon fast 10 Jahre gezahlt wird und die gleiche Ewerbsminderung vorliegt, sollte ja eigentlich die Rente in eine Dauerrente umgewandelt werden. Muss ich da einen Antrag stellen ? Denn ich habe bisher keine Information darüber bekommen und meine Rente wurde mir nicht wg des verschlossenen Arbeitsmarktes gewährt. b.) Meine Freundin lebt in der Schweiz und ich möchte über kurz oder lang zu ihr und ihrer Familie ziehen. Ist mit Einbussen/Streichung der Rente zu rechnen, wenn ich in die Schweiz und somit in die nicht -EU ziehe? Bliebe ich weiterhin in Deutschland krankenversichert ? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüssen Senger

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

zu a) Eine Dauerrente haben Sie bereits, daher erübrigt sich eine Antwort auf diesen Teil der Frage.

zu b) Aus Rentensicht ist ein Umzug eines deutschen Dauerrentners in die Schweiz (oder auch sonstwohin in dieser Welt) kein Problem, wie auch Matze 72 ausführt, müssten Sie den Krankenversicherungsschutz mit Ihrer Krankenkasse besprechen.

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7 Antworten

Hudiniam 26.10.2014 | 19:04
Erfüllen Sie überhaupt die Voraussetzungen um in der Schweiz ein Wohnrecht zu erhalten ? http://www.auswandern-handbuch.de/rente-in-der-schweiz/
Matze72am 26.10.2014 | 19:05
Zitat von Hr. Senger anzeigenausblenden
Die Frage a) beantworten Sie doch schon selbst. Einst stand in einem Bescheid - vermutlich 2011 - : "Sie erhalten die Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer"..."Sie endet mit Vollendung der Regelaltersgrenze"..."Danach erhalten Sie die Regelaltersrente/eine Altersrente". b.1) Da die Rente nicht auf Grund des Arbeitsmarktes gezahlt wird, würde es nicht dem Anspruch widersprechen, wenn Sie ins Ausland gehen. Renten werden - unabhängig vom Staat - seit (ich meine) Oktober 2013 ungekürzt ins Ausland gezahlt. b.2) Den Krankenversicherungsschutz besprechen Sie besser mit Ihrer Krankenkasse. Entscheidend dürfte sein, ob Sie nur vorübergehend ins Ausland gehen oder auf Dauer.
Hr. Sengeram 26.10.2014 | 19:32
Vielen Dank für all Ihre Antworten, welche mir sehr geholfen haben. Zwischenzeitlich habe ich ebenso den Passus gefunden, welcher die Rahmenbedingungen für EU-Bürger beim Umzug in die Schweiz beschreibt. Somit würde dies den Gedanken eines Unzuges verwerfen und ein gemeinsames Leben in Deutschland befürworten. Vielen Dank noch einmal!
KSCam 27.10.2014 | 06:26
Im ersten Satz steht geschrieben" welche bis 65 gezahltwird" Bitte erst lesen und dann kritisieren......
fragenderam 27.10.2014 | 02:55
Wo schreibt er das denn ? Er schreibt, er erhält seit 10 Jahren die volle EM Rente. Er möchte gerne wissen, wann diese in eine Dauerrente umgewandelt wird, er hätte darüber noch keine Nachricht bekommen. Das hat er gefragt und da leider keine Antwort bekommen. Matze 72 stellt Vermutungen an. Denn nach 9 Jahren befristete volle EM Rente sollte doch eigentlich ein Bescheid kommen, daß diese nun unbefristet gewährt wird. Oder ?
Matze72am 27.10.2014 | 07:15
Zitat von fragender anzeigenausblenden
Sehr geehrter fragender, Vermutungen würden, wie bei jedem anderen Beitrag auch, im Konjunktiv gehalten werden. Mit Verweis auf den Beitrag von KSC anbei die Rechtsgrundlage, worauf sich meine/unsere "Vermutung" stützt § 43 Abs. 1 oder Abs. 2 SGB VI - der jeweils erste Halbsatz begründet unsere Aussagen http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html Zu weiteren Fragen kann ich die gut geschilderten Ausführungen von "Platzverweis" empfehlen. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
Klartextam 28.10.2014 | 11:43
Wer seinen EIGENEN Rentenbescheid lesen kann und das was dort steht auch noch versteht ist klar im Vorteil... So schwer ist dies doch nun wirklich nicht !!
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