Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 2004 bekomme ich die volle Erwerbsminderungsrente,welche längstens bis zum 65. Lebensjahr gezahlt wird.
2011 hatte ich eine eine erneute Überprüfung, welche eine uneingeschränkte Fortführung der Zahlung nach sich zog.
Hier meine Fragen, um dessen Beantwortung ich schon jetzt dankbar bin.
a.) Da meine Rente nun schon fast 10 Jahre gezahlt wird und die gleiche Ewerbsminderung vorliegt, sollte ja eigentlich die Rente in eine Dauerrente umgewandelt werden. Muss ich da einen Antrag stellen ? Denn ich habe bisher keine Information darüber bekommen und meine Rente wurde mir nicht wg des verschlossenen Arbeitsmarktes gewährt.
b.) Meine Freundin lebt in der Schweiz und ich möchte über kurz oder lang zu ihr und ihrer Familie ziehen. Ist mit Einbussen/Streichung der Rente zu rechnen, wenn ich in die Schweiz und somit in die nicht -EU ziehe? Bliebe ich weiterhin in Deutschland krankenversichert ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüssen
Senger