Hallo, Max,
bei der Berechnung der vollen Erwerbsminderungsrente würden die für die bisherige Berechnung der Entgeltpunkte zur Hälfte erhalten bleiben. Die bisher bei der bisher bezogenen teilweisen Erwerbsminderung nicht berücksichtigten Zeiten würden in die neue Bewertung „normal“ mit einfließen und nach dem aktuell geltenden Rechtslage bewertet.