Hallo Stefan Grafenberger,
prinzipiell müssen Sie für alle in der Kranken- und Pflegeverischerung versicherungs-/beitragspflichtigen Einnahmen auch Beiträge zur KV und PV zahlen. Für genauere Informationen hierzu muss ich Sie jedoch leider an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen, da wir hier in diesem Forum zur Rentenversicherung und Alterssicherung keine Fragen zum Recht der Krankenversicherung beantworten können.