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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Zustellung des Rentenbescheids an alte Wohnanschrift und viel zu niedrig

von Birger Höhn15.03.2014 | 22:21
3271 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin bislang Sozialhilfeempfänger nach SGB XII (Grundsicherung) und seit Geburt voll erwerbsgemindert. Jetzt sind meine Beitragszeiten erfüllt gewesen und so musste ich im Oktober/November letzten Jahres einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Vor 4 Jahren bin ich hier nach Dresden umgezogen. Jetzt der Fall: Die Deutsche Rentenversicherung hat es tatsächlich fertiggebracht, den Rentenbescheid an meine alte Wohnanschrift zu senden, obwohl a) die Renteninformationen immer an meine neue Wohnanschrift gingen und ich daher b) bereits vor 4 Jahren alle erforderlichen Ummeldungen ordnungsgemäß getätigt habe. Angeblich hätten das irgendwelche Behörden der DRV nicht gemeldet und es wäre noch im Post Renten Service so drin gewesen, obwohl von dem gleichen Sachbearbeiter in dieser Antragssache Nachfragen, also Schreiben, an mich gerichtet wurden, die an meine neue Wohnanschrift gerichtet waren. Zweitens: Mein überörtlicher Sozialhilfeträger, dem der Bescheid bereits zugegangen ist, hat mir mitgeteilt, daß mir eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 604,75 € zugebilligt worden wäre, rückwirkend ab Oktober 2013. In den jährlichen Renteninformationen, die mir ebenfalls von der DRV zugeschickt werden, steht aber bei Erwerbsminderungsrente, daß wenn ich voll erwerbsgemindert bin, mir eine Rente von 665,17 € zusteht. Das heißt, die haben sich dort mal eben um 60,42 € / Monat verrechnet!!! Ich finde das beides einen unglaublichen Skandal!! Da der Sozialhilfeträger seinen aktuellen Grundsicherungsbescheid auf dieser falschen Grundlage basiert hat, bin ich gegen den Bescheid des Sozialamtes bereits in Widerspruch gegangen und werde dies auch gegen den Bescheid der Rentenversicherung tun!! Meine Frage ist jetzt: Der Sozialhilfeträger hat mich dazu aufgefordert, im Falle des Bezugs der Erwerbsminderungsrente auch Wohngeldantrag bei der zuständigen Wohngeldstelle zu stellen, da die Kosten für Unterkunft und Heizung, also Wohnkosten, nicht in der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt wurden bzw werden. Meine Frage ist: Ist dies zutreffend? Werden Kosten für Unterkunft, Wohnung etc... nicht in der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt? Vielen Dank im Voraus!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rente wird aus den im Rentenversicherungskonto gespeicherten Zeiten berechnet. Es gibt keinen Zuschlag für Wohnung etc., Sie müssen deshalb ggf. Wohngeld extra beantragen.

Bei der niedrigeren Rente handelt es sich vermutlich tatsächlich um die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die von der Renten abgezogen wurden. Tatsächliche Klarheit kann aber nur ein Beratungsgespräch bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung bringen.

Das mit der Adresse ist ein bedauerlicher Fehler, der inzwischen hoffentlich bereinigt wurde.

Es ist hinterher auch schwierig zu beurteilen wer oder was an der falschen Adresse schuld ist, zum Glück haben Sie aber Ihren Rentenbescheid erhalten, obwohl er falsch adressiert war.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

W*lfgangam 15.03.2014 | 23:01
Hallo Birger Höhn, 'shit happens' ;-) >Meine Frage ist: Ist dies zutreffend? Werden Kosten für Unterkunft, Wohnung etc... nicht in der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt? Nein, Ihre Rente ist in der Höhe nur auf Ihre zurückliegenden Zeiten in der DRV berechnet - da gibt's keine Zuschläge für Wohnung und weitere diesbezüglicher Kosten. Und das EM-Rente bei Bewilligung kleiner ausfällt, als in der letzten Renteninformation dargestellt, ist nicht ungewöhnlich (bei weiter laufenden ALG2-Zeiten), das erklärt Ihnen die nächste Beratungsstelle - hier wäre es zu ausufernd, das rentenmathematisch darzustellen. Sofern die Rente – und ggf. anderes Einkommen – nicht zum Lebensunterhalt reicht, steht Ihnen weiterhin Grundsicherung/Sozialhilfe oder Wohngeld zu. 'Aufgefordert' diese Leistungen zu beantragen wurden Sie sicher nicht, eher haben Sie einen 'Hinweis' erhalten, dass Sie dieses beantragen/erhalten können. Gruß w.
KSCam 16.03.2014 | 00:00
Das mit der Anschrift lässt sich mit einem simplen Telefonat oder einem Brief klären. Und die 60€, das könnten z.b. Auch die Beiträge zu KV und PV sein, also ein ganz normaler Vorgang und keineswegs ein Skandal.
Birger Höhnam 16.03.2014 | 11:58
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Eben leider nicht. Ich habe daraufhin mehrfach dort angerufen. Die haben es mir aus deren Sicht erklärt und ich habe es trotzdem nicht verstanden. Ich verstehe einfach nicht, wenn es zwei unterschiedliche Sachen sind, die aber trotzdem in einer Behörde zusammenlaufen, warum - zumal es ein und derselbe Sachbearbeiter ist!! - es dann nichtmal auffällt, daß zwei unterschiedliche Adressen zu ein und derselben Person existieren!! Ich begreife es einfach nicht.
007am 16.03.2014 | 14:35
Wie beim Arbeitslohn gibt es auch Brutto und Netto Renten.Auch Arbeitslöhne werden immer Brutto angegeben,da es nunmal wie auch bei Renten unterschiedliche Konstellationen bezüglich den Beiträgen zur GKV gibt.
GroKoam 16.03.2014 | 14:19
Das mit der Anschrift lässt sich mit einem simplen Telefonat oder einem Brief klären. Und die 60€, das könnten z.b. Auch die Beiträge zu KV und PV sein, also ein ganz normaler Vorgang und keineswegs ein Skandal.
Eben leider nicht. Ich habe daraufhin mehrfach dort angerufen. Die haben es mir aus deren Sicht erklärt und ich habe es trotzdem nicht verstanden. Ich verstehe einfach nicht, wenn es zwei unterschiedliche Sachen sind, die aber trotzdem in einer Behörde zusammenlaufen, warum - zumal es ein und derselbe Sachbearbeiter ist!! - es dann nichtmal auffällt, daß zwei unterschiedliche Adressen zu ein und derselben Person existieren!! Ich begreife es einfach nicht.
Das ist Ihnen doch schon oft passiert dass Sie etwas nicht begreifen.
Birger Höhnam 16.03.2014 | 18:07
Eben leider nicht. Ich habe daraufhin mehrfach dort angerufen. Die haben es mir aus deren Sicht erklärt und ich habe es trotzdem nicht verstanden. Ich verstehe einfach nicht, wenn es zwei unterschiedliche Sachen sind, die aber trotzdem in einer Behörde zusammenlaufen, warum - zumal es ein und derselbe Sachbearbeiter ist!! - es dann nichtmal auffällt, daß zwei unterschiedliche Adressen zu ein und derselben Person existieren!! Ich begreife es einfach nicht.
Wie beim Arbeitslohn gibt es auch Brutto und Netto Renten.Auch Arbeitslöhne werden immer Brutto angegeben,da es nunmal wie auch bei Renten unterschiedliche Konstellationen bezüglich den Beiträgen zur GKV gibt.
Mein Post war bezogen auf den Fakt, daß die Rentenversicherung es fertig gebracht hat, den Rentenbescheid an meine alte Wohnanschrift zu schicken, obwohl ich dort bereits seit über 4 Jahren (!!!) nicht mehr wohne, und dies den Behörden auch bekannt ist, da ich alle Ummeldungen ordnungsgemäß bekannt ist. Es ist sogar der Rentenversicherung selber bekannt, da die mir ihre jährlichen Renteninformationen als auch Nachfragen zu meinem Rentenantrag selbst bereits an meine neue Anschrift geschickt haben!
KSCam 16.03.2014 | 18:18
Ja es ist ja gut, dann hat die DRV halt mit der Anschrift einen Fehler gemacht....wem das selbst noch nie passiert ist, sollte dies scharf verurteilen. Ansonsten sollte man auch mal akzeptieren, dass Fehler vorkommen, wo gearbeitet wird. Und wie gesagt: es gibt wirklich schlimmeres auf dieser Welt als ein falsch adressiertes Poststück.
Birger Höhnam 16.03.2014 | 23:41
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Nur, daß dieser "Fehler" für mich zur Folge hat, daß ich sowohl gegen den Bescheid der Rentenversicherung als auch gegen den Bescheid des KSV Sachsen (überörtlicher Sozialhilfeträger) in Widerspruch gehen muß. Hingegen wenn ich "Fehler" in der Beantragung mache, wird mir als Soziahlhilfeempfänger sofort (ich meine es ist SGB X) vorgehalten, daß falsche Angaben zur Leistungskürzung oder gar strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben können. So sieht es leider aus in Deutschland. Gleichbehandlung? Fehlanzeige!
B´sonam 17.03.2014 | 07:52
Ja es ist ja gut, dann hat die DRV halt mit der Anschrift einen Fehler gemacht....wem das selbst noch nie passiert ist, sollte dies scharf verurteilen. Ansonsten sollte man auch mal akzeptieren, dass Fehler vorkommen, wo gearbeitet wird. Und wie gesagt: es gibt wirklich schlimmeres auf dieser Welt als ein falsch adressiertes Poststück.
Nur, daß dieser "Fehler" für mich zur Folge hat, daß ich sowohl gegen den Bescheid der Rentenversicherung als auch gegen den Bescheid des KSV Sachsen (überörtlicher Sozialhilfeträger) in Widerspruch gehen muß. Hingegen wenn ich "Fehler" in der Beantragung mache, wird mir als Soziahlhilfeempfänger sofort (ich meine es ist SGB X) vorgehalten, daß falsche Angaben zur Leistungskürzung oder gar strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben können. So sieht es leider aus in Deutschland. Gleichbehandlung? Fehlanzeige!
Können Sie mir bitte kurz erläutern, warum Sie wegen der falschen Anschrift in Widerspruch gehen müßen ?
Birger Höhnam 17.03.2014 | 16:11
Tatsächliche Klarheit schafft zunächst einmal der Rentenbescheid, den ich leider immer noch nicht erhalten habe.
KSCam 17.03.2014 | 17:38
....und solange Sie den Bescheid noch nicht haben, wissen Sie auch noch gar nicht ob daran etwas falsch ist und es macht keinen Sinn über Widerspruch und Co. zu sinnieren. Ich gehe nach wie vor davon aus, dass es sich bei Ihren "ominösen 60 € zu wenig" um die Beiträge zur KV und PV handelt. Und die hätten Sie gedanklich bei der erhaltenen Renteninformation abziehen müssen, wenn sie diese richtig gelesen hätten, bzw. nachgefragt hätten. Und wenn das die KV Beiträge sind, ist alles OK, was die rentenhöhe anbelangt. Viel, viel Lärm um wahrscheinlich gar nichts.
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