Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo as.las,
die Aufnahme einer Beschäftigung/ Tätigkeit ist dem Rentenversicherungsträger immer schriftlich zu melden, damit die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze geprüft werden kann.
Grundsätzlich ist ein Hinzuverdienst i.H.v. 450 Euro monatlich unschädlich.
Es ist anzunehmen, dass bei dieser Verdiensthöhe auch nicht viele Arbeitsstunden anfallen, so dass nicht davon auszugehen ist, dass der Rentenversicherungsträger daraufhin annimmt, dass Sie wieder einer Teil- oder Vollzeitbeschäftigung nachgehen können.
Eine Prüfung des Gesundheitszustandes kann die Aufnahme einer Beschäftigung natürlich immer nach sich ziehen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.