Im Juli 2011 erkrankte ich schwer, war lange krankgeschrieben und bekam dann rückwirkend Erwerbminderungsrente 50% unbefristet bewilligt. Nach 78 Wochen Krankengeld begann ich im Januar 2013 wieder im alten Betrieb mit reduzierten Stundenzahl (20 Wochenstunden) zu arbeiten. Zum 31.12.2014 wurde ich wegen den gesundheitlichen Einschränkungen gekündigt. Ich kann aber 4h täglich arbeiten und habe mich nun ab 1.01.15 arbeitslos gemeldet. Nun bekam ich vom Arbeitsamt Post, daß sie sich mit der Rentenstelle in Verbindung gesetzt hat, in welcher Höhe die Rentenstelle ein Erstattungsanspruch geltend macht. So lange bekomme ich kein Arbeitslosengeld. Was bedeutet das für mich? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Hannelore Eichler
08.01.2015, 10:49
Experten-Antwort
Wenn verschiedene Sozialleistungsträger Leistungen für einen Zeitraum erbringen, können grundsätzlich Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.
Wann Sie mit Ihrem Arbeitslosengeld rechnen können, kann Ihnen nur Ihre zuständige Agentur für Arbeit sagen.
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