Die Krankenkasse kann (wenn ggf. Erwerbsminderung vorliegen könnte) Sie dazu auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Dies geschieht dann allerdings zumeist vor dem Hintergrund, dass anschließend für den Fall, dass sich die Erwerbsminderung vorliegt, dieser Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden kann. Die Krankenkasse ist weiterhin dazu berechtigt, die Krankengeldzahlung einzustellen, sofern Sie deren Aufforderung, den Reha-Antrag innerhalb von 10 Wochen zu stellen, nicht nachkommen.
Da gerade für eine Entscheidung in Ihrer Situation verschiedene Gesichtspunkte bewertet und gegeneinander abgewogen werden müssen, empfehle ich Ihnen ein Beratungsgespräch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.