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Erwerbsminderungsrente/Altersrente für Schwerbehinderte

von Hildegard25.10.2009 | 14:27
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Hallo, ich bin 61 Jahre alt und habe 40 Jahre gearbeitet. Seit Feb. 2009 bin ich arbeitsunfähig und bekommen Krankengeld. Die Krankenkasse hat mich vor einigen Wochen aufgefordert, Rente zu beantragen. Ich bin zwischenzeitlich schon zweimal untersucht worden. Wenn die volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt wird, habe ich ca. 9 % Abschläge zu erwarten. Seit 15.05.2009 hat das Versorgungsamt bei mir die Schwerbehinderteneigenschaft (50 GdB) anerkannt. Wenn ich 63 Jahre alt bin, könnte ich doch dann die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen und dann könnte die Altersrente ohne Abschläge gezahlt werden. Ist das richtig? Wenn nicht, was könnte ich dann am besten tun, um weniger Abschläge hinnehmen zu müssen? Vielen Dank für Ihre Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Krankenkasse kann (wenn ggf. Erwerbsminderung vorliegen könnte) Sie dazu auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Dies geschieht dann allerdings zumeist vor dem Hintergrund, dass anschließend für den Fall, dass sich die Erwerbsminderung vorliegt, dieser Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden kann. Die Krankenkasse ist weiterhin dazu berechtigt, die Krankengeldzahlung einzustellen, sofern Sie deren Aufforderung, den Reha-Antrag innerhalb von 10 Wochen zu stellen, nicht nachkommen.

Da gerade für eine Entscheidung in Ihrer Situation verschiedene Gesichtspunkte bewertet und gegeneinander abgewogen werden müssen, empfehle ich Ihnen ein Beratungsgespräch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

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