Hallo homasuper,
ich rate Ihnen dringend, Akteneinsicht in dieses Gutachten zu nehmen. Machen Sie sich ein Gedächtnisprotokoll der Gutachteruntersuchung - ein Negativerlebnis kann oft lückenlos auch im Nachhinein protokolliert werden. Erheben Sie Einspruch gegen diese Untersuchung. Der Gutachter hat genauso Pflichten. In meinem Fall ist es so, das ich ihm nachweisen kann, das er mit der Gesamtsituation vollkommen überfordert war und für meine Krankheit in 10-minütiger Untersuchung völlig haltlose Diagnosen gestellt hat. Es gibt Mittel und Wege, diesen Seelenschlächtern beizukommen. Man muss sich nur schlaumachen, und darf nichts unversucht lassen. Gerade damit, rechnen die Gutachter nicht, das es Infos gibt, wie man ihnen zu Leibe rückt. Lesen Sie diese pdf-Datei: sie wird Ihnen die Augen öffnen - und haben Sie Mut, zu kämpfen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15008/SharedDocs/de…
Gruß Manfred