Guten Tag zusammen,
eine Frage an die Experten.
Ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, nun den Bescheid bekommen, dass der Antrag abgelehnt wird. Widerspruch wurde eingelegt. Es wurden schlichtweg Diagnosen und Arztberichte ignoriert.
Nun habe ich das Problem, dass mein ALG 1 im September ausläuft, da mein Mann Beamter ist, habe ich da ein Problem. Anspruch auf ALG 2 wird denke ich abgelehnt, weil mein Mann zuviel verdient?. Verliere ich dann nicht nur den Anspruch auf ALG 2 sondern muss ich mich dann auch noch privat krankenversichern?
Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden beabsichtige ich zu klagen. Wie ich anderen Beiträgen entnehmen kann, dauern solche Klagen über Jahre hinweg an. Sollte ich im Klageweg nun Erfolg haben, könnte ich dann im Wege einer Zivilklage die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung vom DRV zurückfordern?
Wie sieht eigentlich die Rechtssprechung aus? Irgendwie komme ich nicht damit zurecht, dass die DRV bis zu einer Entscheidung durch das Sozialgericht von Zahlungen befreit ist. Mein Rechtsempfinden geht dahin, dass die Rentenzahlung rückwirkend geltend sein sollte?
Gibt es hier Erfahrungen?
Stehe ich mit meiner Meinung alleine?
Bin für jeden Tipp dankbar, ich kann ja nicht dafür, dass ich aufgrund einer Erkrankung nicht mehr Arbeitsfähig bin.
Danke.