Hallo
In einem Forum habe ich gelesen:
Frage:
Bisher war das so, dass bei einer teilweisen Erwerbsminderung (3-6 Std.) plus Arbeitslosigkeit
automatisch die volle Erwerbsminderung anerkannt wurde, weil man davon ausging,
dass man dann keinen Job mehr bekommt ("der Arbeitmarkt als verschlossen gilt").
So stehts im SGB IX:
Bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden ist die Arbeitsmarktlage zu beachten.
Liegt neben der eingeschränkten Leistungsfähigkeit Arbeitslosigkeit vor, ist der in Betracht zu ziehende Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen anzusehen.
Es ist dem Versicherten nicht möglich, das reduzierte Leistungsvermögen in eine Erwerbstätigkeit umzusetzen.
Der als verschlossen geltende Teilzeitarbeitsmarkt hat zur Folge, dass die teilweise Erwerbsminderung
zu einem Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung durchschlägt.
Und Antwort von einen User:
dass war mal, gibt es aber leider nicht mehr. Jetzt spielt es keine Rolle mehr, ob man noch gute Chancen auf dem allg. Arbeitsmarkt hat, oder nicht.
Ist das Wahr oder nicht?