Ich hoffe das ich hier eine Antwort finde/bekomme!
Ich versuche es so genau zu schildern wie es geht.
Mein Mann hat, nach einem Widerspruch, nun doch die volle Erwerbsminderungsrente (befristet) zugesprochen bekommen.
Er bekommt zudem eine Nachzahlung über die letzten 8 Monate.
Er bezieht derzeit ALG1 (was mit Beginn der regelm. Zahlungen der Erwerbsminderungsrente natürlich wegfällt).
Das ALG1 wurde bis jetzt für eine volle Tätigkeit (also 8 Std.) gezahlt.
Die volle Erwerbsminderungsrente sieht aber ja vor das man bis zu 3 Std. täglich bzw. 15 Std. Wöchentlich hinzu verdienen/arbeiten darf/kann.
Die Nachzahlung wird ja mit dem ALG1 der letzten 8 Mon. verrechnet.
Nun stellt sich mir die Frage, da mein Mann ja für eine Tätigkeit von bis zu 15 Std. wöchentlich hätte vermittelt werden können (die RV bestätigt ihm das ja im Grunde, das er 3 Std./täglich arbeitsfähig ist), ob dies dann aufgerechnet bzw. angerechnet wird.
Also so das das gezahlte ALG1 (für eine Vollzeitstelle) nur entsprechend runter gekürzt angerechnet/gegengerechnet werden kann?
Das heißt, für 3 Std. wäre er vermittelbar gewesen und hätte demnach einen berechtigten Anspruch auf ALG1 für diese 3 Std. täglich gehabt.
Dieser monatl. Hinzuverdienstbetrag wäre WENIGER gewesen als die Hinzuverdienstgrenze erlaubt.
Wird das volle für 8 Std./täglich gezahlte ALG1 nun abgezogen oder runtergerechnet auf 5 Std./täglich und dann nur dieser Betrag abgezogen?
Das volle monatl. ALG1 übersteigt die monatl. Erwerbsminderungsrente (die ab nächsten Monat regelmäßig, aber befristet gezahlt wird) NICHT.
Mein Mann darf jährl. 6300 € hinzuverdienen und max. 15 Wochenstd. arbeiten.
Ich hoffe es ist nicht zu verwirrend und jemand kann mir diese Frage beantworten!
Vielen Dank vorab!