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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/Nachzahlung + Verrechnung mit ALG1

von Einfach ich05.08.2018 | 01:29
512 Ansichten
8 Antworten

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Ich hoffe das ich hier eine Antwort finde/bekomme! Ich versuche es so genau zu schildern wie es geht. Mein Mann hat, nach einem Widerspruch, nun doch die volle Erwerbsminderungsrente (befristet) zugesprochen bekommen. Er bekommt zudem eine Nachzahlung über die letzten 8 Monate. Er bezieht derzeit ALG1 (was mit Beginn der regelm. Zahlungen der Erwerbsminderungsrente natürlich wegfällt). Das ALG1 wurde bis jetzt für eine volle Tätigkeit (also 8 Std.) gezahlt. Die volle Erwerbsminderungsrente sieht aber ja vor das man bis zu 3 Std. täglich bzw. 15 Std. Wöchentlich hinzu verdienen/arbeiten darf/kann. Die Nachzahlung wird ja mit dem ALG1 der letzten 8 Mon. verrechnet. Nun stellt sich mir die Frage, da mein Mann ja für eine Tätigkeit von bis zu 15 Std. wöchentlich hätte vermittelt werden können (die RV bestätigt ihm das ja im Grunde, das er 3 Std./täglich arbeitsfähig ist), ob dies dann aufgerechnet bzw. angerechnet wird. Also so das das gezahlte ALG1 (für eine Vollzeitstelle) nur entsprechend runter gekürzt angerechnet/gegengerechnet werden kann? Das heißt, für 3 Std. wäre er vermittelbar gewesen und hätte demnach einen berechtigten Anspruch auf ALG1 für diese 3 Std. täglich gehabt. Dieser monatl. Hinzuverdienstbetrag wäre WENIGER gewesen als die Hinzuverdienstgrenze erlaubt. Wird das volle für 8 Std./täglich gezahlte ALG1 nun abgezogen oder runtergerechnet auf 5 Std./täglich und dann nur dieser Betrag abgezogen? Das volle monatl. ALG1 übersteigt die monatl. Erwerbsminderungsrente (die ab nächsten Monat regelmäßig, aber befristet gezahlt wird) NICHT. Mein Mann darf jährl. 6300 € hinzuverdienen und max. 15 Wochenstd. arbeiten. Ich hoffe es ist nicht zu verwirrend und jemand kann mir diese Frage beantworten! Vielen Dank vorab!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Einfach ich,

der von Ihnen entwickelte Ansatz zur Abwicklung des Ersatzanspruches mit der Agentur für Arbeit (AfA) entspricht nicht der Gesetzesgrundlage. Angerechnet werden die Leistungen die Ihr Ehegatte von der AfA in Form des Arbeitslosengeldes I (ALG I) erhalten hat. Sollte die Rente höher sein, wie das ALG I sein, wird der Restnachzahlungsbetrag an Ihren Mann zur Auszahlung kommen. Bitte wenden Sie sich für weiter Einzelheiten an die Rentensachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers.

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7 Antworten

Üliam 05.08.2018 | 06:24
Die Rechnung geht nicht. Volle Rente = 100% Kohle = 0,00 ALG1. Arbeitslos ist man(Frau) nur wenn man min 15 Std. arbeiten kann/will. Mit Zuverdienst vorsichtig sein.... die Rente soll ja verlängert werden.
Aloam 05.08.2018 | 07:40
Interessante Rechnung von Ihnen. Leider geht Sie nicht auf. Es wird das ungekürzte Bemessungsentgelt auf dem Ihr bezogenes Alogeld beruht, auf die Rente angerechnet. Da die AfA in der Regel in Vorleistung getreten ist, wird die Nachzahlung aus der Rente an die AfA gehen (verrechnet).
Zu Schönam 05.08.2018 | 09:52
Volle EMR wird mit dem ALG 1 verrechnet ( ganz normal) und keine 3 oder 5 oder 8 Stunden. Bei Aufnahme einer Tätigkeit immer im Hinterkopf ( DRV überprüft)!!
Marcoam 05.08.2018 | 14:38
Man hat nur ALG1 Anspruch sofern man Mindestens 15 h wöchentlich arbeiten kann. Die Rente gibts aber UNTER 15 h wöchentlich. Egal ob er noch 2h täglich arbeiten könnte oder 2h 59 Minuten. Es besteht KEIN Anspruch auf ALG1. Daher wird alles verrechnet werden sofern das ALG1 höher war als die Rente.
Rezzoam 05.08.2018 | 14:49
Warum nicht "2h 59 Minuten 59 Sekunden"? Kennen Sie jemanden, der zwar "2h 59 Minuten" arbeiten kann aber keine 3 Stunden? Ich habe schon zahlreiche sozialmedizinische Leistungsbeurteilungen gelesen aber in keinem einzigen wurde ein Restleistungsvermögen von "2h 59 Minuten" bescheinigt. Weil es so etwas schlicht und einfach nicht gibt!
Marcoam 05.08.2018 | 16:12
Es steht zumindest in JEDEM sozialmedizinischen Gutachten und im JEDEM Bescheid der DRV drin, was volle EM Renten angeht. Denn UNTER 3h täglich impliziert ALLES UNTER 3h. Egal ob 2h und 59 Minuten oder 30 Minuten! Um das und meinen Beitrag aufbauend auf dieser Tatsache zu verstehen, reichen anscheind diese "vielen" sozialmedizinischen Gutachten die Sie ja jeden Tag lesen wohl nicht aus.
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