Eine Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes, während geprüft wird, ob eine Rentenanspruch besteht ("Nahtlosigkeit"), ist nur möglich, wenn die Höchstdauer des Anspruchs noch nicht erreicht ist. Sollte sich das Anspruchsende nicht aus Ihren Unterlagen ergeben, sollten Sie das Datum bei der Agentur für Arbeit erfragen.