Hallo, ich habe über viele Jahre in Frankreich gearbeitet. Wenn ich hier in Deutschland einen Antrag auf Erwerbsminderung stelle, steht mir dann auch aus Frankreich eine Erwerbsminderung zu ?
Hallo,
Ihr Antrag auf die deutsche Rente gilt auch als Antrag auf die französische Rente, d.h. von der DRV wird das Verfahren in Frankreich eingeleitet.
Ob Sie die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die französische Rente erfüllen entscheidet allein der französische Rentenversicherungsträger.
Hallo Lange,
ich möchte auf die Antwort von Mondkind verweisen.
Mit dem deutschen Antrag gilt auch der Rentenantrag in Frankreich als gestellt. Ob und wie die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente in Frankreich sind, entscheidet alleine der Rententräger Frankreich.
Die Feststellung der Erwerbsminderung nach deutschen Regularien ist für einen ausländischen Rententräger nicht bindend.
Es könnte also (denkbar) zu einer Rentenzahlung in einem und zu einer Ablehnung im anderen Land kommen.