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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrentenantrag

von Iceman7213.08.2018 | 18:21
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe ein Problem. Habe Anfang Mai einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Bin letztes Jahr im Juli ausgesteuert worden ,habe anfang des Jahres eine Reha als Arbeitsunfähig verlassen. Grund : Versteifung HWS 2x operiert und LWS Versteifung 3x operiert Am 10.08.2018 ist auch mein ALG ausgelaufen und habe nun keinerlei Einkünfte mehr. Kann ich mich jetzt irgendwie berwerben auf Teilzeit? AA hat mich aufgrund ärztlicher Atteste nur noch als Pförtner vermitteln wollen. Was kann ich jetzt machen?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Iceman 72,

von Seiten der DRV gibt es außer der Möglichkeit einen Rentenantrag zu stellen (Erwerbsminderungsrente) keine weitere Option. Informieren Sie sich evtl. vorab beim Jobcenter oder dem Träger der Sozialhilfe über alternativ zu gehende Schritte.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ergänzung:

Der Rentenantrag wurde ja bereits gestellt. Ob Sie sich bewerben auf eine Teilzeitstelle liegt nicht in unserem Ermessen und obliegt Ihrer eigenen Entscheidung. Evtl. könnten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben förderlich sein, welche bei der DRV beantragt werden können.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Iceman72,

auch wenn man erwerbsgemindert ist, bedeutet dies nicht gleichzeitig, dass man gar nicht mehr arbeiten kann oder darf. Bei der VOLLEN Erwerbsminderung geht der Gutachter davon aus, dass Sie nicht mehr mind. 3 Std. am Tag berufstätig sein können, bei einer TEILWEISEN Erwerbsminderung noch 3 Std. bis unter 6 Std. täglich. Im Umkehrschluss können Sie also z.B. 2 Std. tgl. arbeiten – die Voraussetzungen für die volle EMR liegen dennoch vor. Wenn Sie bei Vorliegen einer teilweisen EMR noch 4 Std. arbeiten würden, wäre das für den Anspruch ebenfalls unschädlich.

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6 Antworten

Zuversichtam 13.08.2018 | 19:07
Du hast keinerlei Einkünfte mehr. Von was lebst du? Beantrage Harz 4 oder arbeite als Pförtner. Das ist ein guter Job und wird entsprechend honoriert. Und wenn dir das nicht passt, dann warte ab bis deine Erwerbsminderungsrente kommt. Alles Gute. Gruß
Hubertam 13.08.2018 | 19:09
Du kannst natürlich EM-Rente beantragen, dürfte aber fruchtlos sein bei dem medizinischen Hintergrund. Ansonsten gibt es Hartz IV.
Adsonam 14.08.2018 | 11:36
Sie sind Neurochirurg o.ä. und können ohne den Patienten zu kennen eine Einschätzung vornehmen? Wissen Sie, welche Konsequenzen die Spondylodese von HWS und LWS hat? Der Mann hat bei mehreren OPs einiges durch. Allein das Schmerzthema dürfte beträchtlich sein.
Iceman72am 14.08.2018 | 15:58
Also hätte das keinerlei Auswirkungen auf den schon gestellten Antrag? Bekomme keinerlei Unterstützung von Seiten eines anderen Amtes, da meine Frau geringfügig überm Satz liegt.
Schadeam 14.08.2018 | 17:28
Bewerben können Sie sich immer. Wenn der AG im Vorstellungsgespräch allerdings mitbekommt, dass Sie Rente beantragt haben, weil Sie sich für erwerbsgemindert halten, wird die Einstellungschance nicht riesig sein. Würden Sie einen Job finden und während des Rentenverfahrens zu arbeiten anfangen, müssen Sie dies der DRV mitteilen, denn die Arbeitsaufnahme würde möglicherweise beweisen, dass Sie doch nicht erwerbsgemindert sind. In der Praxis macht es nicht viel Sinn gleichzeitig Rente zu beantragen (weil man nicht arbeiten kann) und Arbeit zu suchen (weil man arbeiten kann) - ist in gewisser weise etwas widersprüchlich.
Deutsche Rentenversicherung
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