Hallo, Iceman72,
auch wenn man erwerbsgemindert ist, bedeutet dies nicht gleichzeitig, dass man gar nicht mehr arbeiten kann oder darf. Bei der VOLLEN Erwerbsminderung geht der Gutachter davon aus, dass Sie nicht mehr mind. 3 Std. am Tag berufstätig sein können, bei einer TEILWEISEN Erwerbsminderung noch 3 Std. bis unter 6 Std. täglich. Im Umkehrschluss können Sie also z.B. 2 Std. tgl. arbeiten – die Voraussetzungen für die volle EMR liegen dennoch vor. Wenn Sie bei Vorliegen einer teilweisen EMR noch 4 Std. arbeiten würden, wäre das für den Anspruch ebenfalls unschädlich.