Ich möchte mich den anderen Usern, die Ihnen bereits geantwortet haben anschließen, da diese bereits gute Hinweise gegeben haben.
Es ist richtig, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber nicht aufgefordert werden dürfen einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Hierzu sind in bestimmten Fällen nur die Krankenkassen oder Arbeitsagenturen berechtigt. Sofern ihr Arbeitgeber dies dennoch getan hat, müssten Sie den Sachverhalt arbeitsrechtlich überprüfen lassen, wozu wir hier bei der Rentenversicherung allerdings nicht in der Lage sind.
Wenn Sie denn einen Rentenantrag stellen, wird in der Regel durch unseren Medizinischen Dienst Ihr sogenanntes Leistungsvermögen festgestellt, d.h. es wird festgelegt, wieviele Stunden Sie täglich in Ihrer bisherigen Tätigkeit sowie in allen sonstigen Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können. Dies ist ausschlaggebend dafür, ob Sie eine volle oder teilweise Rente wegen Erwerbsminderung erhalten oder ggf. sogar eine Ablehnung. Erst dann kann geprüft werden inwieweit ein ab Rentenbeginn evtl. erzielter Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet werden muss. Bei beiden Renten gelten unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen.
Es ist auch sinnvoll, sich mit dem Arbeitgeber über eine Änderung der Arbeitszeit erst dann zu unterhalten, wenn klar ist, dass eine Rente bewilligt wurde und klar ist, ob diese auf Dauer oder nur auf Zeit geleistet wird.
Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, sich wegen eines persönlichen Beratungsgesprächs mit uns in Verbindung zu setzen.