Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrentenantrag!Folgende Punkte problematisch?

von sebastian16.07.2012 | 13:17
2936 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. Ich habe im Krankenstand einen Erwerbsminderungsantrag gestellt. Da ich ein Nebengewerbe (Kleingewerbe) laufen habe, dieses jedoch seit Anmeldung vor 1 Jahr nicht aktiv ausübe, frage ich mich, ob ich dieses abmelden soll. Umsätze habe ich ja keine gemacht. Frage 1: Könnte ich Probleme bekommen, dass dieses nicht ausgeübte Kleingewerbe sich negativ auf eine evtl Bewilligung einer EM-Rente auswirken könnte? Ich habe im Antrag angegeben, dass ich keine weiteren Einkünfte (außer Krankengeld) beziehe. Ich könnte das Kleingewerbe jederzeit sofort abmelden. Frage 2: Ich werde bald ausgesteuert. Möchte mich bis zur Rentenentscheidung vermitteln lassen. Also nicht die nahtlosigkeitsregelung anwenden. Vielleicht findet das Arbeitsamt ja einen geeigneten Job für mich. Könnte sich dies evtl. auch negativ auf eine EM-BEwilligung auswirken? Vielen lieben Dank für eure Hilfe seb

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sebastian,

aufgrund des angemeldeten Kleingewerbes ist zunächst von einer selbständigen Tätigkeit auszugehen. Dies könnte zu Problemen führen bei der Bewilligung einer Arbeitsmarktrente. Bei einem Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist die Rente wegen voller Erwerbsminderung zu gewähren, wenn Arbeitslosigkeit vorliegt. Ein selbständiger Tätiger muß nachweisen, dass er weniger als 3 Stunden täglich arbeitet.

Die Meldung bei der Agentur für Arbeit wirkt sich grundsätzlich nicht negativ auf die Rentengewährung aus. Sollte Ihnen aber ein leistungsgerechter Arbeitsplatz vermittelt werden, könnte dies der Arbeitsmarktrente entgegen stehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

sebastianam 16.07.2012 | 14:54
Hallo. Also wäre es sinnvoll, das nicht betriebene Kleingewerbe abzumelden. EM-Antrag wurd ja erst vor einigen Tagen eingereicht. Und in ALG1 falle ich erst. danke
Claire Grubeam 16.07.2012 | 22:34
Die alleinige Anmeldung eines Gewerbes sagt noch nichts über dessen tatsächliche Ausübung. Wenn Sie gefragt werden, geben Sie an, dass das Gewerbe ruht und wegen der vorliegenden Erwerbsminderung nicht mehr ausgeübt werden wird. Das (nicht erzielte) "Arbeitseinkommen" können Sie über den Einkommensteuerbescheid (später noch) nachweisen. Einfacher wird es allerdings, wenn Sie abmelden (oder auf eine andere Person ummelden). Fragen Sie aber auch bei der Krankenkasse, ob das Gewerbe eine Auswirkung auf Ihre Krankenversicherung hat.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026