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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrentenantrag/Teilbeschäftigung

von Rose20.03.2012 | 14:36
1935 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Sachverhalt: bin Anfang Mai 2012 Krankengeld ausgesteuert und weiterhin arbeitsunfähig krank. Ich habe im Sommer 2011 einen Erwerbsminderungs-Rentenantrag gestellt, über den vom Rentenversicherungsträger noch nicht entschieden worden ist. Die letzte Begutachtung durch den Rentenversicherungsträger findet im April 2012 statt. Ich vermute, dass eine Entscheidung über die EM-Rente erst nach der Aussteuerung vom Krankengeld erfolgen wird. D.h. ab Mai 2012 bis zur Entscheidung RV werde ich ohne jegliches Einkommen sein. Meine Idee ist deshalb, dass ich vor der Aussteuerung Krankengeld wieder arbeite, jedoch die Arbeitszeit meiner Restarbeitsfähigkeit (statt 8 Stunden täglich, jetzt nur noch 3 Stunden täglich) anpasse. Grundsätzlich halte ich mich für nicht arbeitsfähig, jedoch möchte ich unter allen Umständen meine Arbeitsstelle behalten. Arbeitslosengeld 1 möchte ich daher nicht beantragen, da ich wieder arbeiten möchte. meine Frage: Entstehen mir hieraus Nachteile beim Rentenversicherungsträger hinsichtlich der Bewilligung einer (Teil-) Erwerbsminderungsrente? Besten Dank für die Antwort im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach Aussteuerung durch die Krankenkasse steht Ihnen Arbeitslosengeld I aufgrund der weiterhin andauernden Arbeitsunfähigkeit zu. Die Agentur für Arbeit springt somit nahtlos in die Leistung der Krankenkasse ein. Ihr Beschäftigungsverhältnis ruht aufgrund der Arbeitsunfähigkeit weiterhin wie beim Krankengeldbezug und Sie gelten auch nicht als arbeitslos im Sinne des Gesetzes. Die Leistung der Agentur für Arbeit endet somit auch sofort mit Ende der Arbeitsunfähigkeit.

Nach Entscheidung über Ihren Erwerbsminderungsrentenantrag haben Krankenkasse und Agentur für Arbeit ggf. einen Erstattungsanspruch auf rückwirkend bewilligte Rentenleistungen.

Ihr Arbeitsplatz bleibt bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder einer Rente auf Zeit in der Regel erhalten und ruht. Näheres klären Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber.

Wenn Sie nicht arbeiten können und weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, sollten Sie daher zur Überbrückung die Weiterzahlung bei der Agentur für Arbeit beantragen. Sofern Sie nicht mehr arbeitsunfähig sind erhalten Sie wieder Ihren vertraglichen Lohn durch den Arbeitgeber.

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1 Antworten

Roseam 21.03.2012 | 16:33
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Wissen Sie evtl. trotzdem, ob mir Nachteile bezüglich der Bewilligung einer (Teil-) Erwerbsminderungsrente entstehen würden, wenn ich, bevor die Entscheidung über die Rente stattgefunden hat, statt Vollzeit lediglich 3 Stunden täglich arbeiten würde. Es steht ja noch völlig in der Schwebe, ob die beantragte EM-Rente überhaupt bewilligt wird. Eine Beantwortung dieser Frage ist für mich sehr wichtig. Beste Grüße und Danke.
Deutsche Rentenversicherung
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