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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/Tätigkeit in der Firma des Ehemanns

von Viktoria02.08.2012 | 01:55
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4 Antworten

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Ich beziehe Rente wg. voller Erwerbsminderung (zeitlich befristet). Nun hat sich mein Ehemann vor kurzer Zeit selbstständig gemacht. Ich würde ihm gerne im Rahmen meiner gesundheitlichen Möglichkeiten helfen. Dies würde unregelmäßig erfolgen und höchstens 2 bis 4 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Eine Art Arbeitsverhältnis würde m. E. nicht bestehen. Es läge an mir (bzw. meinem Befinden), ob und wann ich tätig wäre. Die Hilfe ist nicht fest eingeplant. Mir stellt sich nun die Frage, ob diese Tätigkeit unentgeltlich möglich ist ohne sich rentenschädigend auszuwirken. Ich möchte nichts falsch machen und keinesfalls den Eindruck erwecken, dass ich zu unrecht diese Rente beziehe - dem ist keinesfalls so. Meine Sorge diesbezüglich ist jedoch groß. Die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung ist mir bekannt. Ich möchte jedoch keine Bezahlung erhalten, u. a. weil mit meiner Arbeitskraft nicht zu rechnen ist. Kann ich die beabsichtigte, unentgeltliche Tätigkeit dem Rentenversicherungsträger melden, um diese zu "legalisieren"? Besten Dank für Ihre Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Viktoria,

ich denke, Ihre Sorge ist vollkommen unbegründet, solange es sich wirklich nur um eine gelegentliche und unentgeltliche familienhafte Mithilfe handelt.

Ich sage erst einmal etwas zur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung:

Solange die Hilfe unentgeltlich erfolgt, liegt kein Beschäftigungsverhältnis vor, sondern reine Familienhilfe (so wie wenn Sie vielleicht auch den Hausputz übernehmen). Ihr Mann muss Sie also nicht als Angestellte bei der Rentenversicherung anmelden. Erst wenn eine (auch geringfügige) Bezahlung erfolgt, sollten Sie ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der DRV Bund beantragen und dort den Status "Familienhafte Mitarbeit" bestätigen lassen. Dafür gibt es den bundeseinheitlichen Vordruck V027 und den Erläuterungsbogen V028. Wird "Familienhafte Mitarbeit" festgestellt, liegt kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor, mit der Folge, dass auch keine Pflichtbeiträge zur RV zu zahlen sind.

Nun zur Erwerbsminderungsrente:

Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, wurde für Sie wahrscheinlich ein Leistungsvermögen von unter drei Stunden am Tag festgestellt. Wenn Sie also nur ab und zu stundenweise mithelfen (unter drei Stunden am Tag), spricht dies in keiner Weise gegen Ihren Rentenanspruch. Sie müssen das der Rentenversicherung auch nicht melden, da es sich ja gar nicht um eine richtige Beschäftigung handelt (siehe oben).

Aus meiner Sicht spricht aber auch nichts gegen eine Infomation an den RV-Träger, wenn Sie sich dann vielleicht ruhiger fühlen.

Letztlich kommt es sowieso nur auf die medizinische Beurteilung an - wenn die RV-Ärzte festgestellt haben, dass Sie nicht mehr drei Stunden arbeiten können, dann müsste für einen Wegfall der Rente eine wesentliche gesundheitliche Besserung eintreten und das ist ja sicher nicht der Fall...

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3 Antworten

struppiam 02.08.2012 | 05:46
Dies fällt unter Familienhilfe Ihr Mann kann Sie anmelden muss er aber nicht. Bei Nichtanmeldung hat er dann für Sie natürlich keine Betriebskosten zur Steuerlichen Absetzung. Dann brauchen Sie es der RV auch nicht melden weil diese es ja dann garnicht gemeldet bekommt. Wie ist es mit Ihrer Krankenversicherung???
Viktoriaam 02.08.2012 | 11:29
Danke für Ihre Antwort, struppi. Meine große Sorge besteht darin, dass mir durch eine Nichtmeldung der beabsichtigten Tätigkeit an den Rentenversicherungsträger eventuell rentenschädigende Nachteile entstehen könnten - auch wenn ich keine Bezahlung durch meinen Ehemann erhalte. Ich würde keinesfalls die erlaubte Anzahl der wöchentl. Arbeitsstunden überschreiten. Wie bereits erwähnt möchte ich es auschließen, dass seitens der Rentenversicherung in in Frage gestellt werden kann, ob ich die Erwerbsminderungsrente zu recht beziehe. Meine Angst ist sehr groß, dass ich zu Unrecht von Mitmenschen angezeigt werde. Aus diesem Grund gibt es von mir nicht einmal einen Besuch bei meinem Mann, wenn er in der Firma ist. Ich möchte gerne wissen, wie ich mich in meinem Fall richtig verhalte (s. a. erste gestellte Frage). Über die Antwort eines Experten würde ich mich sehr freuen.
Viktoriaam 02.08.2012 | 16:43
Ich danke Ihnen sehr für die ausführliche Beantwortung.
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