Hallo,
mein Mann und ich haben im August 2000 geheiratet. Im September 2001 wurde ich voll erwerbsunfähig und beziehe seither volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Meine Frage: welche Rentenpunkte werden bei mir für den Ausgleich zugrunde gelegt? Meine Rente wurde ja so errechnet, als ob ich bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet hätte. Also im Prinzip habe ich ja ‚fiktive‘ Punkte erhalten. Aber prinzipiell habe ich ja nur etwa 1 Jahr nach der Eheschließung noch tatsächlich eingezahlt. Wenn ich die Rentenbescheide von mir und meinem Mann (wieviel Rentenpunkte er derzeit erarbeitet hat) vergleiche, ist da ein nicht allzu großer Unterschied, weil ja wie gesagt, meine Punkte hochgerechnet wurden.
Wie wäre das demnächst, bei einer Scheidung? Welche Punkte werden bei mir für den Versorgungsausgleich zugrunde gelegt? Die tatsächlich in dem 1 Jahr bis zum Renteneintritt erworbenen, oder die ‚hochgerechneten‘.
Es werden alle Punkte herangezgen, die in der Ehezeit liegen; also beide.
Hallo Moni,
welche Entgeltpunkte bei Rentenbeziehern für einen Versorgungsausgleich zugrunde zu legen sind, richtet sich danach ob eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit oder auf Dauer gezahlt wird.
Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit sind die Entgeltpunkte aus der gezahlten Rente nicht maßgebend. Wird dagegen eine endgültige Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen, werden die Entgeltpunkte der fiktiven Vollrente wegen Erreichens der Regelaltersgrenze und die Entgeltpunkte der tatsächlich bezogenen Rente bis zum Ende der Ehezeit verglichen und die höheren Entgeltpunkte herangezogen.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung