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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/Weltreise

von Inga weber12.03.2014 | 15:39
3597 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,ich bekomme momentan eine befristete Eu-rente..jetzt wuerde ich aber gerne eine Weltreise machen!ich wäre trotzdem Deutschland gemeldet!Darf ich dass???

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Weber,

grundsätzlich gibt keine Rechtsvorschrift, die Ihnen verbietet, als Erwerbsminderungsrentenbezieherin in den Urlaub zu fahren.

Dennoch ist der Sachverhalt der hier schon angesprochenen "Arbeitsmarktrente" zu beleuchten.

Sollte sich die Bewilligung und somit die Befristung Ihrer Erwerbsminderungsrente aufgrund des verschlossenenen Arbeitsmarktes stützen, wäre ggf. der Anspruch bei längeren Auslandsaufenthalt zu überprüfen.

Ein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente, die wegen dem verschlossenen Arbeitsmarkt befristet gewährt wird, besteht nur für Versicherte, die ein Restleitungsvermögen von 3- bis unter 6- Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besitzen

UND

bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit oder beim zuständigen Träger der Leistungen nach dem SGB II arbeitslos gemeldet sind und in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und auch nicht selbständig erwerbstätig sind

ODER

die bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit oder beim zuständigen Träger der Leistungen nach dem SGB II arbeitslos gemeldet sind und eine Beschäftigung beziehungsweise selbständige Tätigkeit mit einer Arbeitszeit von weniger als 3 Stunden täglich (beziehungsweise unter 15 Stunden wöchentlich) ausüben und das daraus erzielte Arbeitsentgelt beziehungsweise Arbeitseinkommen 450,00 EUR (bis 31.12.2012: 400,00 EUR) monatlich nicht übersteigt

ODER

die NICHT bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Leistungen nach dem SGB II arbeitslos gemeldet sind, in keinem (auch keinem ruhenden oder 'geringfügigen') Beschäftigungsverhältnis stehen und auch nicht selbständig tätig sind, und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Bundesland mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit haben.

Und diese Sachverhalte können bei längerem Auslandsaufenthalt nicht vorliegen oder geprüft werden, weshalb der weitere Anspruch der befristeten EM-Rente in Frage gestellt werden könnte.

Für die abschliessende Beantwortung Ihrer Frage ist also der Grund der Rentenbewilligung bzw. der Befristung maßgebend.

Mit freundlichen Grüßen

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

Die Frage ist, ob Sie eine volle befristete Erwerbsminderungsrente bekommen, weil Sie bei Feststellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter drei Stunden am Tag arbeiten können, es aber nicht ausgeschlossen ist, dass sich Ihr Gesundheitszustand verbessert

oder

weil bei Feststellung ein Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (also teilweise Erwerbsminderung) festgestellt und ein volle befristete Erwerbsmninderungsrente nur deshalb gewährt wurde, weil sie keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz inne hatten / arbeitslos waren. (Arbeitsmarktrente)

Den Grund der Rentenbewilligung können sie dem Rentenbescheid entnehmen.

Gegebenenfalls wenden Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

Onkel Ottoam 12.03.2014 | 15:59
Kein Problem,solange es sich nicht um eine " Arbeitsmarktrente " handelt.
Inga weberam 12.03.2014 | 16:15
Was ist eine ArbeitsmArktrente?
Inga weberam 12.03.2014 | 17:12
Wegen psychischer Probleme!Arbeite aber unter 3 Std auf 180€!
Psychiateram 12.03.2014 | 18:54
Ich sags ja immer, so krank können Sie gar nicht sein, wenn Sie eine anstrengende Weltreise durchzustehen können......Und das ist ja kein Einzelfall! Die psychischen Probleme kommen natürlich wieder, wenn die Verlängerung der Rente ansteht. Schon klar Mann, Mann und andere gehen auf dem Zahnfleisch mit chronischen Krankheiten und körperlichen Gebrechen und müssen sich mit letzter Kraft zur Arbeit schleppen, weil ihre Rente abgelehnt wird.
Geffroyam 12.03.2014 | 18:08
Verstehen Sie eigentlich die einfache Frage des Experten nicht ??? Es geht doch nicht um die Krankheit. Mann oh Mann.. FRAGE nochmals : Bekommen Sie eine volle Erwerbsminderungsrente aus rein medizinischen Gründen ( unter 3 Stunden erwerbsfähig ) O D E R nur eine Teilweiserwerbsminderungsrente ( merh als 3 aber unter 6 Stunden erwerbsfähig ) die aber als volle EM-Rente gezahlt weil der Teitzeitarbeitsmarkt für Sie verschlossen ist ( landläufig Arbeitsmarktrente genannt ) ??? So schwer ist die Beantwortung doch nun nicht. Sehen Sie zur Nor in ihren Rentenbescheid.
Lieneam 12.03.2014 | 20:47
Ich weiß nicht, ob das unbedingt mit Neid zu tun haben muss, es kann auch einem Gerechtigkeitsempfinden entspringen, wenn man sich anschaut, dass der eine mit EM-Rente eine Weltreise machen kann, ein anderer aber kaum aus dem Haus kann, wenn er von der Arbeit kommt, weil er sich völlig verausgabt hat. Nun ja....
Onkel Ottoam 12.03.2014 | 21:26
Zitat von Liene anzeigenausblenden
Bevor man sich aufregt,sollte man vielleicht genauer wissen,aufgrund welcher Diagnose berentet wurde.Es gibt durchaus Krankheiten,mit denen man auch noch reisen kann,die man aber sonst nichtmal seinem schlimmsten Feind wünschen würde.
Psychiateram 13.03.2014 | 02:14
Und welche Krankheiten, die zu einer Berentung geführt haben, lassen Ihrer Meinung eine anstrengende Weltreise zu? Ich weiß nicht, ob das unbedingt mit Neid zu tun haben muss, es kann auch einem Gerechtigkeitsempfinden entspringen, wenn man sich anschaut, dass der eine mit EM-Rente eine Weltreise machen kann, ein anderer aber kaum aus dem Haus kann, wenn er von der Arbeit kommt, weil er sich völlig verausgabt hat. Nun ja....
Bevor man sich aufregt,sollte man vielleicht genauer wissen,aufgrund welcher Diagnose berentet wurde.Es gibt durchaus Krankheiten,mit denen man auch noch reisen kann,die man aber sonst nichtmal seinem schlimmsten Feind wünschen würde.
Rentenprüferam 13.03.2014 | 08:33
Ich werde sofort ihre EM-Rente von den für Sie zuständigen Kollegen überprüfen lassen. Da scheint mir wirklich etwas faul zu sein.
Psychodoctesteram 13.03.2014 | 08:49
Zitat von Rentenprüfer anzeigenausblenden
Hallo,ich bekomme momentan eine befristete Eu-rente..jetzt wuerde ich aber gerne eine Weltreise machen!ich wäre trotzdem Deutschland gemeldet!Darf ich dass???
Ich werde sofort ihre EM-Rente von den für Sie zuständigen Kollegen überprüfen lassen. Da scheint mir wirklich etwas faul zu sein.
soso was für ein Spassvogel sind Sie den.....dei Dame bekommt die Rente eh befristet.......einfach mal Hirn einschalten!
Rentenprüferam 13.03.2014 | 19:37
Zitat von Psychodoctester anzeigenausblenden
Ich werde sofort ihre EM-Rente von den für Sie zuständigen Kollegen überprüfen lassen. Da scheint mir wirklich etwas faul zu sein.
soso was für ein Spassvogel sind Sie den.....dei Dame bekommt die Rente eh befristet.......einfach mal Hirn einschalten!
Bei einer befristeten Rente kann diese auch V O R Ablauf der Befristung bereits wieder entzogen werden wenn die Vorraaussetzungen zum Bezug nicht mehr vorliegen. Und genau das wird jetzt bei Frau Weber von den Kollegen geprüft.
zuständiger Kollegeam 14.03.2014 | 11:25
Zitat von Rentenprüfer anzeigenausblenden
Hallo,ich bekomme momentan eine befristete Eu-rente..jetzt wuerde ich aber gerne eine Weltreise machen!ich wäre trotzdem Deutschland gemeldet!Darf ich dass???
Ich werde sofort ihre EM-Rente von den für Sie zuständigen Kollegen überprüfen lassen. Da scheint mir wirklich etwas faul zu sein.
soso was für ein Spassvogel sind Sie den.....dei Dame bekommt die Rente eh befristet.......einfach mal Hirn einschalten!
Bei einer befristeten Rente kann diese auch V O R Ablauf der Befristung bereits wieder entzogen werden wenn die Vorraaussetzungen zum Bezug nicht mehr vorliegen. Und genau das wird jetzt bei Frau Weber von den Kollegen geprüft.
Sehr geehrter Kollege, vorab vielen Dank für Ihren Hinweis. Bei der Überprüfung der Rente konnten weder Unregelmäßigkeiten, noch eventuelle Entziehungsgründe festgestellt werden. Somit erhält Frau Weber die Rente unverändert weiter. Unsere hiesigen Ärzten ist jedoch bei einer Routinekontrolle aufgefallen, dass bei Ihnen offensichtlich erhebliche Bedenken hinsichtlich Ihrer Diensttauglichkeit vorliegen. Gruß Ihr Kollege
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