Hallo Frau Weber,
grundsätzlich gibt keine Rechtsvorschrift, die Ihnen verbietet, als Erwerbsminderungsrentenbezieherin in den Urlaub zu fahren.
Dennoch ist der Sachverhalt der hier schon angesprochenen "Arbeitsmarktrente" zu beleuchten.
Sollte sich die Bewilligung und somit die Befristung Ihrer Erwerbsminderungsrente aufgrund des verschlossenenen Arbeitsmarktes stützen, wäre ggf. der Anspruch bei längeren Auslandsaufenthalt zu überprüfen.
Ein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente, die wegen dem verschlossenen Arbeitsmarkt befristet gewährt wird, besteht nur für Versicherte, die ein Restleitungsvermögen von 3- bis unter 6- Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besitzen
UND
bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit oder beim zuständigen Träger der Leistungen nach dem SGB II arbeitslos gemeldet sind und in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und auch nicht selbständig erwerbstätig sind
ODER
die bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit oder beim zuständigen Träger der Leistungen nach dem SGB II arbeitslos gemeldet sind und eine Beschäftigung beziehungsweise selbständige Tätigkeit mit einer Arbeitszeit von weniger als 3 Stunden täglich (beziehungsweise unter 15 Stunden wöchentlich) ausüben und das daraus erzielte Arbeitsentgelt beziehungsweise Arbeitseinkommen 450,00 EUR (bis 31.12.2012: 400,00 EUR) monatlich nicht übersteigt
ODER
die NICHT bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Leistungen nach dem SGB II arbeitslos gemeldet sind, in keinem (auch keinem ruhenden oder 'geringfügigen') Beschäftigungsverhältnis stehen und auch nicht selbständig tätig sind, und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Bundesland mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit haben.
Und diese Sachverhalte können bei längerem Auslandsaufenthalt nicht vorliegen oder geprüft werden, weshalb der weitere Anspruch der befristeten EM-Rente in Frage gestellt werden könnte.
Für die abschliessende Beantwortung Ihrer Frage ist also der Grund der Rentenbewilligung bzw. der Befristung maßgebend.
Mit freundlichen Grüßen