Guten Morgen Reha,
ich stimme "Silvia" zu und würde den Antrag auch direkt an die Krankenkasse richten, da diese in Ihrem Fall der zuständige Leistungsträger sein müsste.
Sollte sich Ihre Krankenkasse entgegen meiner Vermutung nicht für zuständig halten, würde Sie den Antrag an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten, sodass Ihnen dadurch keine Nachteile entstehen würden.