Hallo Anke P,
um unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts erwerbsfähig sein zu können, müssen Versicherte in der Lage sein einen Arbeitsplatz zu erreichen. Dies kann zum Beispiel zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto, oder öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen.
Liegen behinderungsbedingte Einschränkungen vor, hat das Bundessozialgericht durch Rechtsprechung die bereits genannten Mindestanforderungen an die sogenannte Wegefähigkeit aufgestellt.
Üblicherweise ist auch zu berücksichtigen, ob Versicherte einen Führerschein, sowie ein KfZ haben. Neben der bereits angesprochenen Übernahme von Beförderungskosten kann auch die Bezuschussung eines Führerscheins, eines KfZ bzw. der behindertengerechte Umbau eines KfZ in Frage kommen.
Über die Dauer der Bearbeitung können wir keine Aussage treffen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung