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Experten-Antwort

Erwerbsminerungsrente

von Anke P18.11.2019 | 15:20
81 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich habe von der DRV ein Schreiben bekommen da solle ich einige Fragen zur Selbstauskunft ausfüllen unter anderem steht da noch drin genauer Text: Die durchgeführten ärztlichen Ermittlungen haben ergeben , dass Sie - auch unter der Nutzung von Hilfsmittel nicht in der Lage sind ,täglich viermal eine Wegstrecke von über 500 Meter in weniger als 20 Minuten zu Fuß zurück-zulegen und zwei mal während der Hauptverkerszeit öffendliche Verkersmittel zu benutzen Was heißt das ? Dann sagte mir der SB das er das jezt an einen Juristen weiter gegeben hat Was pasiert jetzt wie lange dauert es noch bis ich dann bescheid bekomme? Mfg. Anke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anke P,

um unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts erwerbsfähig sein zu können, müssen Versicherte in der Lage sein einen Arbeitsplatz zu erreichen. Dies kann zum Beispiel zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto, oder öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen.

Liegen behinderungsbedingte Einschränkungen vor, hat das Bundessozialgericht durch Rechtsprechung die bereits genannten Mindestanforderungen an die sogenannte Wegefähigkeit aufgestellt.

Üblicherweise ist auch zu berücksichtigen, ob Versicherte einen Führerschein, sowie ein KfZ haben. Neben der bereits angesprochenen Übernahme von Beförderungskosten kann auch die Bezuschussung eines Führerscheins, eines KfZ bzw. der behindertengerechte Umbau eines KfZ in Frage kommen.

Über die Dauer der Bearbeitung können wir keine Aussage treffen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

komische Frageam 18.11.2019 | 15:24
Das heißt, dass Sie - auch unter der Nutzung von Hilfsmittel nicht in der Lage sind ,täglich viermal eine Wegstrecke von über 500 Meter in weniger als 20 Minuten zu Fuß zurück-zulegen und zwei mal während der Hauptverkerszeit öffendliche Verkersmittel zu benutzen.
???am 18.11.2019 | 15:57
Die Passage bedeutet, dass Sie nicht wegefähig sind. Sie schaffen es also nicht unter normalen Verhältnissen zu einem Arbeitsplatz zu kommen. Falls Sie grundsätzlich noch erwerbsfähig sind, kann/wird die DRV Ihnen jetzt Beförderungskosten für den Arbeitsweg bewilligen.
Deutsche Rentenversicherung
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