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Experten-Antwort

Erwerbsrente rückwirkend zum 31.10.11

von ThoBiSu09.01.2013 | 18:34
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe ein riesen Problem. Im Jahre 2010 wurde ich mehrfach in eine Klinik für die Seele gebracht. Im Oktober 2011 riet man mir einen Erwerbsunfähigkeitsantrag zu stellen. 2 weitere Aufenthalte in der Klinik für die Seele von 12 Wochen musste ich 2012 durchleben. Neue und mehr Medikamente durfte ich einnehmen. Meine Beziehung zerbrach, meine Tochter damals 13 drifttete immer mehr von mir ab. Im April 2012 ablehnung des Antrags. Wiederspruch folgte im März. Mein damaliger Partner verlangte den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung. Nach langer suche fand ich mit Hund ,Katze und Tochter (15) im Juli2012 eine neue Wohnung. Ich fühlte mich müde , hilflos und alleingelassen. Die Medikamente bestimmten mein Leben. Das Arbeitsamt zahlte zu viel Geld und vorderte es zurück. Im August verabschiedete ich mich von allen Medikamenten. Gegen den Willen meiner Ärztin nahm ich keine Medikamente mehr. Von Tag zu Tag fühlte ich mich stärker , wacher und belastbarer. Meine finanzellen Schwierigkeiten wurden immer größer. Anwaltliche Forderungen meines es Lebenspartners und der Arge darf ich auf Ratenzahlung begleichen. Meine eigene Anwaltsgebühr darf auch in raten beglichen werden. Seit 06.11.2012 gehe ich durch eigen initiative wieder voll arbeiten. Heute am 09.01.2013 erhielt ich die Anerkennung der Erwerbsunfähigkeitsrente rückwirkend zum 01.11.2011 , befristet bis 31.12.2013 Ich möchte und fühle mich in der Lage körperlich wie seelisch weiter berufsfähig zu sein. 1.Frage habe ich mich jetzt strafbar gemacht, da ich seit November weider arbeite? Und zweitens was kann ich jetzt tun? Danke

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den ausführlichen Antworten von "helmhausen" ist nichts hinzuzufügen.

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7 Antworten

Helmhausenam 09.01.2013 | 18:57
" Strafbar " haben Sie sich natürlich nicht gemacht. Da Sie ja zum damaligen Zeitpunkt bzw. bis heute noch gar keine Rentenbewilligung hatten brauchten Sie die Arbeitsaufnahme der RV auch nicht zu melden. Insofern ist alles o.k. Sie müssen natürlich jetzt nach Zugang des Rentenbescheides die Arbeitsaufnahme nachträglich der RV unverzüglich melden. Dann wird die Rente mit ihrem Verdienst verrechnet ( siehe ihre Hinzuverdienstgrenzen auf dem Rentenbescheid ) . Ob dann noch ihre aktuelle Leistungsfähigkeit erneut med. überprüft wird entscheidet die RV. Lassen Sie das einfach auf sich zukommen. Die Arbeitsstelle würde ich für die Rente jetzt auf gar keinen Fall aufgeben, denn diese ist wohl der Schlüssel für Sie um aus dem ganzen finanziellen Desaster langfristig wieder heraus zu kommen.
ThoBiSuam 09.01.2013 | 19:07
Zitat von Helmhausen anzeigenausblenden
Danke für Ihre schnelle Antwort. Die Dame von der Rentenbetragungstselle sagte heute wort wörtlich zu mir: ; halten Sie die Füsse stille und warten Sie ab. 2 volle Monatsgehälter dürfen sie pro jahr dazu verdienen." Und diese Aussage kann ich nicht glauben.
Helmhausenam 09.01.2013 | 19:23
Entscheidend sind die Hinzuverdienstgrenzen die in ihrem Rentenbescheid stehen. Nur das zählt. " Die Rente wird je nach Verdienst in voller Höhe, in Höhe von drei Vierteln, der Hälfte oder in Höhe eines Viertels gezahlt." http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Nur bis 450€ pro Monat sind rentenunschädlich !
ThoBiSuam 09.01.2013 | 19:33
Zitat von Helmhausen anzeigenausblenden
Entschuldigung ich glaube ich bin etwas blond heute. Ich verdiene doch aber bei meinen 40 Stundenwochenjob mehr als 450 ausgezahlt. Ich dachte Erwerbsunfähig bedeutet nicht in der lage einen job als vollzeit auszuüben.
Helmhausenam 09.01.2013 | 19:54
Ja das sehen Sie schon richitg. By the way : Erwerbsunfähigkeit heisst das nicht mehr. Erwerbsminderung ist korrekt. Wenn Sie eine volle EM-Rente erhalten dürfen Sie nur bis 450 € pro Monat ( neu ab 1.1.13- vorher nur 400€ ) zusätzlich dazu verdienen. 2 x pro Jahr dürften Sie diese Grenze um das Doppelte überschreiten ( z.b. Urlaubsgeld /Weihnachtsgeld etc. ) . Verdienen Sie mehr als 450€ weird die Rente eben gekürzt. Zusätzlich wurden Sie bei der vollen Rente als unter 3 Std. täglich erwerbsfähig eingestuft. Arbeiten Sie länger als 3 Std. steht ihnen im Prinzip die (volle ) Rente gar nicht mehr zu. Dann erfolgt eben wie ich schrieb automatisch meistens von der RV eine erneute Überprüfung ihrer Leistungsfähigkeit - auch vor Ablauf der Befristung - was dann dazu führen kann das Sie nur noch eine teilweise ( halbe ) Rente oder gar keine mehr bekommen. Insofern begeben Sie sich bei einer Vollzeittätigkeit auf ganz dünnes Eis was zumindest die volle Rente anbelangt. Aber wenn Sie den Job ausführen benötigen Sie ja dann auch keine Rente mehr. Verlängert über den 31.12.13 wird die dann darum nicht und event. sogar vorher - falls die RV eine frühere Prüfung für nötig hält und je nach dessen Ergebnis - dann sofort entzogen. Das sollten Sie wissen.
ThoBiSuam 09.01.2013 | 20:35
Zitat von Helmhausen anzeigenausblenden
Wenn Sie eine volle EM-Rente erhalten dürfen Sie nur bis 450 € pro Monat ( neu ab 1.1.13- vorher nur 400€ ) zusätzlich dazu verdienen. 2 x pro Jahr dürften Sie diese Grenze um das Doppelte überschreiten ( z.b. Urlaubsgeld /Weihnachtsgeld etc. ) . Verdienen Sie mehr als 450€ weird die Rente eben gekürzt. Zusätzlich wurden Sie bei der vollen Rente als unter 3 Std. täglich erwerbsfähig eingestuft. Arbeiten Sie länger als 3 Std. steht ihnen im Prinzip die (volle ) Rente gar nicht mehr zu. Dann erfolgt eben wie ich schrieb automatisch meistens von der RV eine erneute Überprüfung ihrer Leistungsfähigkeit - auch vor Ablauf der Befristung - was dann dazu führen kann das Sie nur noch eine teilweise ( halbe ) Rente oder gar keine mehr bekommen. Insofern begeben Sie sich bei einer Vollzeittätigkeit auf ganz dünnes Eis was zumindest die volle Rente anbelangt. Aber wenn Sie den Job ausführen benötigen Sie ja dann auch keine Rente mehr. Verlängert über den 31.12.13 wird die dann darum nicht und event. sogar vorher - falls die RV eine frühere Prüfung für nötig hält und je nach dessen Ergebnis - dann sofort entzogen. Das sollten Sie wissen. [/quote Ich vollende dieses Jahr mein 43 Lebensjahr. Für mich ist arbeiten wichtig für meine Seele, Anerkennung und ein lächeln meiner Arbeitskollegen baut mich täglich mehr auf. Meine Angst ist , da es mir so gesagt wurde ich werde jetzt bestraft weil ich Betrug gemacht habe. Anzugeben ich kann nicht arbeiten und dann gehe ich arbeiten. Auf Rente kann ich verzichten. Ich denke sie steht mir auch nicht zu. Jedoch war mein Anliegen, habe ich mich strafbar gemacht oder werde ich jetzt wegen versäumnissangaben bestraft. Eine Dame aus meinem Bekanntenkreis sagte dies nämlich zu mir. Genauso wie sie sagte: du darfst nicht mehr zur Arbeit gehen du bist jetzt erstmal Rentner. Die bestrafen dich sonst. Und wenn ich Ihre Antwort Herr oder Frau Helmhausen hier lese erzählt diese Dame Müll. Ich werde mich jetzt hinsetzen und auf den Bescheid antworten und die fehlenden Informationen meiner im November aufgenommenen Arbeit nachreichen. Und erst dann abwarten was passiert. Danke für Ihre Hilfe
Tratraam 09.01.2013 | 22:15
Sie haben sich auf keinen Fall strafbar gemacht. Abgesehen davon, konnten Sie (als Sie die Arbeit angenommen haben) nicht wissen, dass die Rente gewährt werden würde. Ich freue mich, dass Ihnen die Arbeit wieder Kraft und Freude bringt. Nur weil Ihnen die Rente gewährt wurde, heißt das übrigens nicht, dass Sie nicht mehr arbeiten dürfen. Natürlich dürfen Sie! Sie müssen dies aber auf jeden Fall der Rentenversicherung mitteilen. So ist es richtig : ) Beachten Sie aber bitte, dass für die Monate, in denen Sie sowohl Rente ausgezahlt bekommen als auch gearbeitet haben, Teile der Rentenzahlung (oder sogar die komplette Rentenzahlung) von Ihnen zurückgefordert werden können. Nicht als Strafe, sondern weil Einkommen auf die Rente angerechnet werden muss. Also das gesamte Geld wenn möglich nicht sofort ausgeben. Viel Glück für die Zukunft!
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