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Erwerbsunfähig / Berugsunfähig 1962

von Christa24.11.2007 | 19:50
1426 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo,gibt es das noch oder sind die Gesetze schon wieder geändert worden. zB. Geb.1962 was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit.Oder gibt es bei 1962 dann nur noch Berufsunfähig?????

2 Antworten

Schiko.,am 24.11.2007 | 22:26
In der tat, bis 2000 gab es berufs-und erwerbsunfähig- keitsrente rente, diese unter- scheidung wurde abgeschafft. Seit 2001 die neue bezeich- nung erwerbsminderungs- rente eingeführt. #Bis jahrgang 1960/1961 ? giilt noch die alte lösung. M fG.
bekissam 26.11.2007 | 07:58
Im Unterschied zu älteren Versicherten gilt für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind: Es gibt keinen Berufsschutz mehr. Bis Ende 2000 hatten qualifizierte Arbeitnehmer, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben konnten, einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente. Ungelernte Arbeitnehmer hatten diese Möglichkeit nicht. Jetzt gilt für alle Arbeitnehmer das gleiche Recht: Für die Bewilligung der Rente ist nur noch die verbliebene Leistungsfähigkeit ausschlaggebend - unabhängig vom ausgeübten Beruf. Unter Umständen muss daher ein qualifizierter Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, auch einen weniger qualifizierten Job annehmen.
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