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Erwerbsunfähig und ehrenamtliche Tätigkeit

von Robert21.09.2008 | 19:05
1445 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin wegen einer psychischen Erkrankung Erwerbsunfähigkeitsrentner (volle Erwerbsminderung. Seit kurzem schaffe ich es jedoch, auf einem Friedhof leichte Gartenarbeit zu verrichten. Das gelingt mir nur, weil ich dort ohne Leistungs-und Zeitdruck arbeiten kann und die meiste Zeit allein bin. Von der Zeit her, schaffe ich es nur jeden zweiten Tag, dann ca. 3-5 Stunden, wobei ich nach eineinhalb bis zwei Stunden eine längere Pause brauche. Ich beschäftige mich dort ehrenamtlich, d.h. ich bekomme kein Geld, auch keine Aufwandsentschädigung (Benzingeld). Nun wurde ich von Grabpächtern gebeten, die Grabpflege zu übernehmen, ich bekäme dafür ein Trinkgeld. Darf ich das Geld annehmen? Könnte man mir Arbeitsfähigkeit unterstellen, weil ich mich ehrenamtlich beschäftige?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Verdienst bis zu 400,- EUR ist zunächst unschädlich. Sie müssen aber jede Tätigkeit gegen Arbeitslohn Ihrem RV-Träger mitteilen. Dieser wird dann (irgendwann) eine neue medizinische Überprüfung durchführen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Trinkgeld ist kein Arbeitslohn, da steuerfrei.

Sie können bis 3 Std. täglich und mtl 400,- EUR verdienen.

2 Antworten

Realistam 21.09.2008 | 19:19
Sobald Sie mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können, liegt keine VOLLE Erwerbsminderung mehr vor! Ansonsten dürfen Sie bis zu 400 Euro pro Monat rentenunschädlich hinzuverdienen, zweimal jährlich sogar das Doppelte!
Robertam 22.09.2008 | 19:16
Gilt Trinkgeld als Arbeitslohn? Ich habe es doch gar nicht in der Hand, was ich kriege, weil ich nichts verlange. Ich habe es immer noch nicht verstanden. Als voll Erminderungsunfähig kann ich höchstens 3 Stunden täglich arbeiten und dürfte im Monat 400 Euro verdienen. Ist das richtig?
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