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Erwerbsunfähig und Photovoltaikanlage

von Solaris19.06.2010 | 03:18
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9 Antworten

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Mal angenommen eine erwerbsunfähige Person möchte sich eine Photovoltaikanlage aufs Dach setzen. Würden die zu erzielenden Strompreisvergütungen bei Eigenverbrauch als Hinzuverdienst auf die EM-Rente angerechnet?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Solaris,

entscheidend ist in diesem Fall die steuerpflichtige Beurteilung. Sollte ein Gewinn, der aus dem überschüssigen Strom erzielt wird, im Steuerbescheid als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit ausgewiesen werden, gilt dieser als anzurechnender Hinzuverdienst.

8 Antworten

Kollektoram 19.06.2010 | 09:57
Der steuerliche Gewinn einer PV-Anlage wird auf die Hinzuverdienstgrenze angerechnet. Allerdings liegt der Gewinn einer PV-Anlage auf einem EFH unter den zulässigen Hinzuverdienstgrenzen. Eine vernünftige PV-Anlage zu einem vernünftigen Preis lohnt sich insbesondere vor dem Hintergrund, dass man derzeit auf dem Kapitalmarkt nur sehr geringe Renditen erzielen kann.
-_-am 19.06.2010 | 05:08
§ 15 SGB 4 gilt ggf. auch für diese Einkünfte, denn: Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist. http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__15.html
Ökonomam 19.06.2010 | 08:52
Mit dem Betrieb von Solaranlagen und anderen sog. "erneuerbaren Energieanlagen" lassen sich keine nennenswerten Gewinne erzielen. Gewinne machen nur die Hersteller, Vertreiber und die Banken.
Kollektoram 19.06.2010 | 15:18
So ganz kann man diese Aussage nicht stehen lassen. Richtig ist, dass sich fast alle Beteiligungsformen an bestehenden Anlagen, geschlossene Fonds usw. für den Anleger nicht lohnen. Falsch ist, dass eigengeplante und eigenbetriebene PV-Anlagen sich nicht lohnen. Ich habe gerade meine 5. PV-Anlage ans Netz gebracht. Allein diese Anlage mit knapp 100 kWp bringt mir 20 Jahre lang jährliche Einnahmen von ca 33.000 €, investiert habe ich ca 300.000 €. Das schafft keine Geldanlage auf der Bank bei vergleichbarer Sicherheit. Man muss allerdings selbst ein geeignetes Dach finden und mehrere Angebote einholen um einen normalen Marktpreis zu erhalten. Schlüsselfertige Anlagen sind meist viel zu teuer und verbauen billigste Komponenten mit fragwürdiger Langzeitstabilität. Vorsicht: Ab 1.7.2010 ist dieses Geschäftsmodell für neue PV-Anlagen vermutlich nicht mehr lukrativ da die Förderung stark reduziert wird. Mit den Anfangsabschreibungen bleibe selbst ich unter der Hinzuverdienstgrenze und bald habe ich die reguläre Altersgrenze erreicht wo diese Grenze keine Rolle mehr spielt.
Ökonomam 20.06.2010 | 18:50
Und wieder jemand, der nicht vernünftig kalkulieren kann. Macht nix, wenn die Leute ihr Geld verbrennen und sich dabei wohl fühlen.
Sozialrechtleram 20.06.2010 | 23:47
Ich habe keine Ahnung von dem, was sie wissen möchten, aber eines bitte ich sie höflichst zur Kenntnis zu nehmen: keine pauschale Schweigepflichtsentbindung unterschreiben! gar niemals nicht!
ökonomam 21.06.2010 | 19:24
Wieviel Dummheit paßt eigentlich in Ihren Schädel?
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