Erwerbsunfähig von Reha entlassen - wie geht es weiter

von
Mojo

Mein Mann wurde von der Reha als Erwerbsunfähig (weniger als 3 Stunden) entlasse. Da er seit November 2013 Krank ist und in der Krankheit entlassen wurde ist er inzwischen Ausgesteuert und bezieht Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeit).
Wie geht es nach Erhalt des Rehaberichts weiter?
Muß er EU-Rente beantragen oder läuft das automatisch?
Wer zahlt weiter bis das alles geklärt ist?

Danke für sinnvolle Antworten.
Mona

Experten-Antwort

Hallo Mona

das Arbeitslosegeld läuft weiter.
Von der Rentenversicherung wird automatisch geprüft ob ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht ( dabei wird das Leistungsvermögen aus dem Entlassungbericht herangezogen). Um das Verfahren zu beschleunigen kann aber auch vorab ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden.

von
=//=

Müssen muss er gar nichts. :-)

Ich würde auch keinen Rentenantrag stellen, sondern abwarten, ob die DRV mich bezüglich einer Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag anschreibt.

Ob der SMD der DRV die Leistungsbeurteilung genauso sieht wie die Ärzte der Klinik, ist nämlich überhaupt nicht sicher. Kann er im bisherigen Beruf nur noch unter 3 Stunden arbeiten, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber mehr als 6 Stunden und hat er keinen Berufsschutz UND ist nach dem 01.01.1961 geboren, würde z.B. gar keine Rente zustehen.

Außerdem ist das ALG I eigentlich fast immer höher als die EM-Rente!

Also mein Tipp: Abwarten und Tee trinken.

Wenn Monate vergehen und es tut sich von der DRV nichts oder wenn sich sein Gesundheitszustand verschlechtert, kann er immer noch einen Rentenantrag stellen.

von
Mojo

Das Problem ist, das es die 2. Reha innerhalb eines Jahres ist. Vom Befund her kann der SMD auch kein anderes Ergebnis finden. Das mit dem finanziellen ist schlimm, aber was soll man machen, wenn es nicht mehr geht. Das ist eben unser Sozialstaat.

von
=//=

"Das ist eben unser Sozialstaat."

Na ja, es ist immer noch einer der besten Sozialstaaten. In den meisten anderen europäischen Ländern im Osten und Süden sieht es da ganz anders aus. Was erwarten Sie denn an noch an Leistungen? Ihr Mann erhält doch sein ALG.

Sie können ja bei der DRV mal nachfragen, ob dort schon über eine Umdeutung entschieden wurde und dann ggfls. gleich den Rentenantrag stellen.

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