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Experten-Antwort

Erwerbsunfähig

von Mfg Jan01.07.2021 | 00:41
72 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend ich bin 41 und beziehe seit ca 10 Jahren die Erwerbsminderungsrente mit Aufstockende Social Hilfe da ich Gesundheitlich eine Spychose bekomme habe und mit Drogen intus zu der Erwerbsminderungsrente den ich von anfang an für immer kaputt geschrieben wurde aber doch machte ich einige Therapien und ne Entwöhnungs Therapie die ich erfolgreich apschloß und so langsam wieder gut fuss fasse wie auch mich den ganzen tag über langweile und mehr als drei stunden arbeiten gehen kann Doch da ich schon so lange aus der Arbeit bin brauch ich eine Arbeiteingliederung oder Reha wie eine Umschulung wo ich wieder das zeit gefühl für 8 stunden bekomme da und wieder in geraume zeit Vollzeit arbeiten gehen will doch ich bin neu in Hamm und wohne im übergangswohnheim aber die können mir auch nicht helfen da sie noch kein fall hatten wie mich der aus der Erwerbsminderungsrente raus will und wieder erwerbsfähig geschrieben werden will doch weiß ich nicht wo ich anfangen Soll wie auch wo ich mich melden kann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mfg Jan,

bitte wenden Sie sich telefonisch an Ihren Rentenversicherungsträger, um die Kontaktdaten für Ihren zuständigen Rehafachberater zu erfragen.

In einem individuellen Gespräch kann geklärt werden, ob eine Eingliederungsmaßnahme oder andere Maßnahmen möglich sind.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, einen Minjob aufzunehmen, um zunächst einmal zu testen, ob es mit einer Beschäftigung funktioniert. In diesem Fall teilen Sie die Arbeitsaufnahme umgehend Ihrem Rentenversicherungsträger mit.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Ottoam 01.07.2021 | 07:47
Fangen Sie doch erstmal mit einem Minijob( 450 Euro) an, dann können Sie sehen, ob Sie wenigstens rund 2 Stunden am Tag arbeiten können. Wenn das klappt, dann gehen Sie auf Teilzeit, also 4 Stunden am Tag, und dann geht alles seinen Gang, nachdem Sie der DRV dies mitgeteilt haben.
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