Hallo Mfg Jan,
bitte wenden Sie sich telefonisch an Ihren Rentenversicherungsträger, um die Kontaktdaten für Ihren zuständigen Rehafachberater zu erfragen.
In einem individuellen Gespräch kann geklärt werden, ob eine Eingliederungsmaßnahme oder andere Maßnahmen möglich sind.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, einen Minjob aufzunehmen, um zunächst einmal zu testen, ob es mit einer Beschäftigung funktioniert. In diesem Fall teilen Sie die Arbeitsaufnahme umgehend Ihrem Rentenversicherungsträger mit.