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Erwerbsunfähigkeit

von Anne30.04.2007 | 15:47
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wie ist das mit Riesterrente und Erwebsunfähigkeit?Muss ich die Beiträge weiter zahlen? Grüsse Anne

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Riester Verträgen haben Sie immer die Möglichkeit den Vertrag Ruhen zu lassen (sogen. Beitragsfreistellung).

Sofern Sie mit Ihrer Riester Rente nicht auch das Risiko der verminderten EM abgesichert haben (was bis zu 15 % der Gesamtbeiträge möglich wäre)und dann auch Leistungen beziehen, wäre dies im Fall der Fälle die Alternative über die Sie sich mit Ihrem Anbieter unterhalten sollten.

Details über Auswirkungen auf die später auszuzahlende Rente kann Ihnen online niemand vorhersagen - der seriöse Anbieter schon.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bei einer Rente wegen (voller/teilweiser) Erwerbsminderung (aus der gesetzlichen RV) wird ab dem Zeitpunkt des sogen. Leistungsfalles (wann also Erwerbsminderung eingetreten ist) bis zum 60. Lebensjahr eine sogen. Zurechnungszeit den Entgeltpunkten hinzugerechnet.

Dies erhöht regelmäßig die Entgeltpunkte - und wirkt sich gerade bei jüngeren Versicherten nicht unbedeutend auf die Rentenhöhe aus.

Der Wert der einem Monat Zurechnungszeit zugeordnet wird, bemisst sich nach dem Durchschnittswert aus der sogen. Gesamtleistungsbewertung, d.h. dem Durchschnittswert den Sie mit den bislang zurückgelegten Versicherungszeiten (bis zum Eintritt der unterstellten Erwerbsminderung) erreicht haben.

Bedenken Sie dies deshalb bei der Renteninfo, zumal es sich hierbei um einen Bruttobetrag handelt, der noch um die Beitragsanteile zur KV/PV (derzeit ca. 9,5 %) und evtl. Abschläge (bis zu 10,8 % sofern Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr) zu vermindern ist.

Details dazu können bei einer Auskunfts/- und Beratungsstelle vor Ort abgeklärt werden.

Erkundigen Sie sich dann bitte auch - gerade im Hinblick auf die Anhebung der Altersgrenzen - um die Berechnungsbasis für die spätere Altersrente (es wird indes bis zum Rentenbeginn der Durchschnittswert an Entgeltpunkten aus den vergangenen 5 Jahren hochgerechnet). Darüber hinaus um die Auswirkungen von Inflation (derzeit ca. 2,3 %) und der nachgelagerten Besteuerung von Rentenleistungen.

Dann dürften Sie zumindest den Großteil der Renteninfo verstanden haben.

MfG

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Da ist wohl dem Experten am 01.05.2007 ein Fehler unterlaufen. Bei der Renteninfo ist bei dem Betrag für die Erwerbsminderungsrente die Zurechnungszeit wie die Kürzung von 10,8% berücksichtigt.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Sie sollten sich bei einer Auskunfts-und Beratungs-stelle der Deutschen Renten-versicherung beraten lassen. Diese finden Sie unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

3 Antworten

Anneam 30.04.2007 | 17:01
Wie hoch ist die monatliche Rente bei voller Erwebsminderung? Laut meiner Renteninformation´"Wäre Sie heute wegen gesundheitlicher Einschränkungen voll erwerbsgemindert,bekämen Sie von uns eine monatliche Rente von : xxx. Auf dem Rückblatt ist zulesen:" Rente wegen voller Erwerbsminderung-Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung schreiben wir Ihnen,sofern Sie das 60.Lebensjahr noch nicht vollendet haben,zusätzlich Entgeltpunkte gut,ohne dass hierfür Beiträge gezahlt worden sind.Meine frage sind die Entgeltpunte im Betrag xxx enthalten? Und was heist das konkret:Renten bei Erwerbsminderung und Renten an Hinterbliebenen (Sie werden dabei so gestellt ,als hätte Sie bzw. der verstorbene bis zum 60.Lebenjahr weiter gearbeitet und Beiträge gezahlt)
Kurtam 01.05.2007 | 18:25
Hallo Experte, ich hatte am 04.04.2007 eine Anfrage bzgl Erwerbminderungsrente gestellt: "Auf der Renteninformation wird auch die "Rente wegen voller Erwerbsminderung" ausgewiesen. Sind in diesem Betrag bereits dieAbschläge von 10,8% berücksichtigt, oder werden diese Abschläge noch davon abgezogen." Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. In diesem Thraed antworteten der User Schade sowie der Experte, dass der Abschlag bereits im ausgewiesenen Betrag berücksichtigt wäre. Ihrer Antwort hier entnehme ich dass dies nicht der Fall sei. Etwas ketzerisch gefragt, wer ist denn nun "Experte" und wer ist der "Laie" in diesem Forum. Meines Erachtens ist es traurig, wenn solch gravierend falsche Aussagen von Seiten der Experten gemacht werden.
Hannesam 03.10.2007 | 18:09
Im Sommer 2008 werde ich 60 Jahre alt und will die Altersteilzeitrente für Schwerbehinerte beantragen. Vorraussetzungen sind alle erfüllt. Zahle z.Zt. freiweillige Beiträge in die Rentenversicherung zwecks Aufrechterhaltung meines Anspruches wegen Erwerbsminderung. Kann ich die Zahlung schon jetzt einstellen oder erst mit Rentenbeginn. Vielen Dank im voraus
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