Hallo Angelika,
für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente muß Ihr Mann die allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt haben und außerdem in den letzen 5 Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Voraussetzungen werden nach der geschilderten Sachlage nicht erfüllt.