Hallo Micha Müller,
da nach Ihrer Schilderung keine Rechtsmittel, z.B. Widerspruch gegen den damaligen Ablehnungsbescheid eingelegt wurden, ist dieser rechtskräftig. Sollte sich in der Zwischenzeit eine Veränderung Ihrer gesundheitlichen Situation ergeben haben, empfehlen wir einen erneuten Antrag zu stellen.
Der Rentenversicherungsträger prüft dann erneut, ob die versicherungsrechtlichen sowie die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Es müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge entrichtet worden sein.
Dazu würden auch Pflichtbeiträge in Ländern der EU sowie in Staaten, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, hinzugezählt.
Eine Wiederaufnahme des Rentenverfahrens aus dem Jahr 2007 erfolgt nicht.