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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeit abgelehnt

von Micha Müller25.03.2011 | 09:28
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10 Antworten

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Hallo, ich bin 2007 aus D ausgewandert und habe bis dahin über 20 Jahre in RV einbezahlt. Nach Auswanderung nicht mehr. Musste kurz nach Auswanderung schon einen Antrag auf Erwerbsunfähgikeit stellen (in 2007). Dieser wurde abgelehnt. Anfang Januar 2011 musste mir nun ein Bein amputiert werden. Frage: Kann der erste Antrag wiederbelebt werden? Wenn ja, wie muß ich vorgehen? Was kann ich tun? Ich weiß dass während der letzten 5 Jahre vor Eintritt 3 Jahre mit Beiträgen belegt sein müssen. Deshalb wäre es für mich wohl wichtig an den abgelehnten Antrag anknüpfen zu können. Vielen Dank für die evtl. Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Micha Müller,

da nach Ihrer Schilderung keine Rechtsmittel, z.B. Widerspruch gegen den damaligen Ablehnungsbescheid eingelegt wurden, ist dieser rechtskräftig. Sollte sich in der Zwischenzeit eine Veränderung Ihrer gesundheitlichen Situation ergeben haben, empfehlen wir einen erneuten Antrag zu stellen.

Der Rentenversicherungsträger prüft dann erneut, ob die versicherungsrechtlichen sowie die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Es müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge entrichtet worden sein.

Dazu würden auch Pflichtbeiträge in Ländern der EU sowie in Staaten, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, hinzugezählt.

Eine Wiederaufnahme des Rentenverfahrens aus dem Jahr 2007 erfolgt nicht.

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9 Antworten

Schadeam 25.03.2011 | 09:35
Nein, das geht natürlich nicht. Wenn 2007 der Antrag abgelehnt wurde, weil Sie damals nicht erwerbsgemindert waren, ist das eine Tatsache, die mit der Beinamputation kaum in Verbindung stehen dürfte. Und wenn Sie nun 2010 oder 2011 erwerbsgemindert sind, aber in den letzten 5 Jahren nicht 3 Jahre pflichtversichert waren, wird ein neu gestellter Antrag einfach (und das völlig rechtmäßig) abgelehnt. So wie Sie die Situation schildern, ist es sinnlos den Antrag zu stellen. Es könnte anders aussehen, wenn Sie in einem Land leben mit dem ein SV Abkommen besteht und Sie dort gearbeitet haben.....
Hitzeopferam 25.03.2011 | 09:38
da liegt der Hase im Pfeffer zum einen hätten sie damals Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einlegen müssen, um gegen diese Entscheidung anzugehen und wenn das auch nix geholfen hätte ein entsprechendes Klageverfahren anstrengen nun nach 4 Jahren eindeutig zu spät Ausgehend von einem heutigen Antrag ist die Ablehnung wegen Nichterfüllung der 3 in 5 vorprogrammiert.....
...am 25.03.2011 | 12:04
Wohin sind Sie denn ausgewandert? Haben Sie dort gearbeitet und Beiträge zum Versicherungssystem des Auswanderungslandes gezahlt? Wie "Schade" bereits erwähnt hat, können Sie evtl. auch durch das über- und zwischenstaatliche Recht die 3 in 5 erfüllen.
Fritzam 25.03.2011 | 13:56
Guten Tag, zu den 3 in 5 hätte ich auch eine Frage. Die Zeit, in der so ein Renten-Verfahren läuft, gilt das als Anrechungszeit ? Also als Zeit, die irgendwie rententechnisch verwertet, anerkannt wird ? So wie beim TO, keine Einzahlungen in die Rentenkasse erfolgt ? Danke Fritz
Micha Mülleram 25.03.2011 | 14:41
Danke für die bisherigen Beiträge. Ich bin damals nach Paraquay ausgewandert und habe leider versäumt weiterhin Beiträge zu leisten. Gegen die damalige Ablehnung hat soweit ich weiß, ein Rentenberater Einspruch erhoben. Ich habe aber damals die Sache nicht weiter verfolgt. Nun stehe ich da auf einem Bein. Das bisher gesunde wurde wegen eines Infektes amputiert. Das Bein wegen dem ich unter anderem den Antrag gestellt hatte ist mir erhalten geblieben und kann es kaum benutzen. Wer weiß Rat? Danke.
KSCam 25.03.2011 | 16:13
Dann müssen Sie halt von Ihren Ersparnissen leben oder in Paraguay Sozialhilfe beantragen (falls es dort so ein Absicherungssystem wie in D gibt). Gegen manche Risiken ist man halt einfach nicht abgesichert - vielleicht haben Sie ja auch an das Invaliditätsrisiko gedacht und sich privat abgesichert????
Elisabetham 25.03.2011 | 21:52
Weiß denn einer von euch,, was man fordern kann, wenn man gemobbt wurde und deshalb krank wurde.
Theoam 25.03.2011 | 22:47
Die Zeit, in der so ein Renten-Verfahren läuft, gilt das als Anrechungszeit? Also als Zeit, die irgendwie rententechnisch verwertet, anerkannt wird? So wie beim TO, keine Einzahlungen in die Rentenkasse erfolgt?
Doppelmobbler! Antwort siehe https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Wer ist denn der TO? Ich kenne nur Theo und der fuhr mit Vicky Leandros nach Lodz. http://www.youtube.com/watch?v=2Eo-8ZDaTb0
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