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Zur Experten-Antwort springenHallo Andreas,
Forumsteilnehmer W*lfgang hat Ihnen bereits die richtige Antwort gegeben. Die Umwandlung in die Regelaltersrente müssen Sie nicht von sich aus beantragen. Die Rente wird mindestens in der gleichen Höhe weiter gezahlt werden, wie die bisherige EM-Rente. Eine höhere Rente kann sich nur ergeben, wenn Sie trotz Erwerbsminderung weiter gearbeitet haben und die dabei gezahlten Beiträge höhere Entgeltpunkte ergeben, als Ihnen bisher schon als "Zurechnungszeit" angerechnet wurde.
Ah der Pseudokaiser ist wieder da. Ich hoffe die Admins machen endlich ernst und ziehen Dich aus dem Verkehr.Guten Tag, Ich bin nach Kinderlähmung, seit 1989 beziehe ich Erwerbsunfähigkeit Rente. Meine Frage ist, ob ich muss sich bei Rentenversicherung selbst melden oder passiert es automatisch, das ich die voll Rente bekomme. Grüße AndreasSowohl als auch.
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