Hallo Sven O,
wie bereits zutreffend ausgeführt wurde, wird die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit abschlagslos gezahlt. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann Ihre Mutter ohne Abschlag nach Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen, wenn 35 Jahre rentenrechtlicher Zeiten zurückgelegt wurden. Hierzu zählt auch die Zeit des Rentenbezuges, soweit dieser mit einer Zurechnungszeit zusammentrifft. Ob die erforderliche Wartezeit erfüllt ist, können Sie vom zuständigen Rentenversicherungsträger erfahren.
Wartet Ihre Mutter bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, sind die Altersrenten gleich hoch.