Hallo!
Ich erhalte eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit bis in den Eintritt in die "normale" Rente. Nun möchte ich aber zumindest einen größeren Teil meines Lebensunterhaltes nach und nach wieder selber bestreiten und habe zwei Fragen:
1. Als Reitlehrerin kann ich nicht voll für einen Verein arbeiten, die Anstrengungen wären zu hoch. Wohl kann ich aber selbstständig Reitunterricht für Reiter mit eigenem Pferd geben, ich muss keine Betreuung machen und kann auch mal sitzen. Daß geht aber nicht auf Minijob-Basis, da die Kunden nicht alle im selben Verein sind. Kann ich mich selbstständig machen, obwohl -zumindest in den nächsten 1-2 Jahren- der Verdienst nur bis 400 Euro gehen würde? Bleibt die Rente erhalten, auch wenn ich keinen Minijob habe, sondern eben selbstständig bin? Könnte ich "Ärger" wegen Scheinselbstständigkeit bekommen wg. des niedrigen Verdienstes?
2. Angenommen, es geht mir gut und ich bekomme irgendwann nur noch z.B. 1/4 Rente. Und dann geht es urplötzlich sehr schlecht und ich kann nur deutlich weniger oder vielleicht gar nicht mehr arbeiten, wie schnell wird die Rente dann wieder erhöht? Gibt es dann jedesmal eine erneute Prüfung? Und den damit verbundenen Zeitaufwand?
Ich bin 41 Jahre und glaube, noch etwas zum Leben beitragen zu können. Allerdings kann ich es mir gar nicht leisten, im Ernstfall ohne Rente dazustehen.
Vielen Danke für Ihre Antwort.
Mit besten Grüßen,
Anja Schöne