Hallo,
Mein Freund hat eine Erwerbsunfähigkeitsrente seit`98 und wir wollen nun Heiraten. Meine Frage wäre jetzt, bekommt er weiter seine Rente oder fällt diese weg? was passiert bei einer Heirat?
Mfg
Mani
Hallo,
Mein Freund hat eine Erwerbsunfähigkeitsrente seit`98 und wir wollen nun Heiraten. Meine Frage wäre jetzt, bekommt er weiter seine Rente oder fällt diese weg? was passiert bei einer Heirat?
Mfg
Mani
Eine Ehefähigkeit bei beiden Heiratskandidaten sollte schon vorliegen! Siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehef%C3%A4higkeit
Meinen Sie Ihre Frage wirklich ernst? Was haben Sie denn eigentlich für ein Verfassungsverständnis?
In früheren Zeiten hatten wir mal Leibeigene, da musste der gestrenge Herr sein Einverständnis zur Eheschließung geben und hatte sogar das Recht der "ersten Nacht". Könnte so ein Fall bei Ihnen vorliegen?
Selbst Schäuble würde Ihnen bei vorliegender Ehefähigkeit nicht die Heirat untersagen.
Im Ernst: Auf die EU-Rente hat eine Eheschließung natürlich keinen Einfluss.
Hallo,
Natürlich weiß ich, das es "Früher mal so war" .
Aber Fragen stellen sich in der Heutigen Zeit. Und man setzt sich nicht jeden Tag damit auseinander. Ausser es kommt der Zeitpunkt und die Frage was ist wenn?
Aber vielen Dank für die Antworten, die haben mir weiter geholfen.
Danke!!
Mfg
Mani
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