Hallo Oslo, ich schließe mich der Aussage von Hitzeopfer an. Wenn, wie vermutet, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (z.Bsp. 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) nicht erfüllt sind, gibt es jedoch noch Alternativen. Wer schon vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit, z.Bsp. wegen einer Behinderung seit seiner Geburt, nicht erwerbsfähig ist, kann einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben, wenn er nach seiner Leistungsminderung für insgesamt 20 Jahre Beiträge gezahlt hat. Diese Regelung betrifft aber in der Regel nur Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind oder waren oder deren Eltern beispielsweise entsprechende freiwillige Beiträge gezahlt haben. Aber das scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein. Also, am besten einen Termin in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Dort wird man schnell feststellen, ob in Ihrem Versicherungskonto ausreichend Zeiten für eine Rentegewährung vorhanden sind.