Hallo Richard Moll,
kurz vor Erreichen der Regelaltersgrenze sendet Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Ihnen einen Fragebogen zu, der für die Umwandlung der Erwerbsunfähigkeitsrente in die Regelaltersrente benötigt wird.
Nach Rücksendung dieses Vordruckes kann der neue Rentenbescheid erteilt werden.