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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrent

von Angel5023.05.2012 | 13:56
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hallo, ich beziehe seit 2004 eine Erwerbsunfähigkeitsrente und in Kürze müsste ich einen Antrag auf Altersrente stellen. Meine Frage ab wann ich den Antrag stellen und mit wie viel Abzug muss ich rechnen. Ich hatte mal gehört es wäre 20% ich bin mir aber nicht mehr sicher. Wäre nett wenn mir einer vom den Experten eine Antwort geben würde. lg Angel50

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angel50,

bei der Umwandlung einer Rente aus Krankheitsgründen (Berufs-/Erwerbsunfähigkeiten sowie Rente wegen Erwerbsminderung) in eine Altersrente können sich mehrere Faktoren auf die Rentenhöhe auswirken. Wie Gorgi bereits ausgeführt hat, gibt es Besitzschutzregelungen.

Damit bleibt die Frage, in welchen Konstellationen sich die Umwandlung ggf. positiv auf die Rentenhöhe auswirken könnte. Maßgeblichen Einfluss können hierbei der Zeitpunkt der Umwandlung, die gewählte Rentenart (vorgezogene Altersrente oder Regelaltersrente), Beitragszeiten nach dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit sowie bestimmte Vertrauensschutzregelungen haben. Lassen Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vor Ort diesbezüglich beraten. Nehmen Sie unbedingt Ihren Rentenbescheid und sofern vorhanden, einen Nachweis über eine festgestellte Schwerbehinderung vom Versorgungsamt (Bescheid oder Schwerbehindertenausweis) mit.

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4 Antworten

Gorgiam 23.05.2012 | 14:44
Bei der Umwandlung einer vollen Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente wird die neue Rente mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Berechnungsvorschriften berechnet. Die Berechnungsvorschriften haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert, fast immer zum Nachteil. Theoretisch kann daher die Altersrente niedriger werden. In diesem Falle verbleibt es aber bei den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten, d.h. die Rente wird in der alten Höhe weitergezahlt ( Besitzschutz ). Wenn während der Zeit der Berentung weiterhin Beiträge nach § 119 SGB X gezahlt werden, KÖNNTE sich die Altersrente sogar erhöhen. Bei der Umwandlung der EM in die Altersente werden aber die Entgeldpunkte der Zurechnungszeit mit den neu erworbenen Punkten " verrechnet " . Dies ist also imemr und nur vom Einzelfall abhängig. In den weitaus meisten Fällen bleibt die Altersrente aber genau gleich wie die vorher bezogene EM-Rente . Einen Abzug ( schon gar keine 20% - woher haben Sie das denn bitte ??) gibt es nicht !
Gorgiam 23.05.2012 | 14:46
Bei der Umwandlung einer vollen Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente wird die neue Rente mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Berechnungsvorschriften berechnet. Die Berechnungsvorschriften haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert, fast immer zum Nachteil. Theoretisch kann daher die Altersrente niedriger werden. In diesem Falle verbleibt es aber bei den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten, d.h. die Rente wird in der alten Höhe weitergezahlt ( Besitzschutz ). Wenn während der Zeit der Berentung weiterhin Beiträge nach § 119 SGB X gezahlt werden, KÖNNTE sich die Altersrente sogar erhöhen. Bei der Umwandlung der EM in die Altersente werden aber die Entgeldpunkte der Zurechnungszeit mit den neu erworbenen Punkten " verrechnet " . Dies ist also imemr und nur vom Einzelfall abhängig. In den weitaus meisten Fällen bleibt die Altersrente aber genau hoch wie die vorher bezogene EM-Rente . Einen Abzug ( schon gar keine 20% - woher haben Sie das denn bitte ??) gibt es nicht !
Angel50am 23.05.2012 | 22:07
Hallo Gorgi, vielen Dank für die ausführliche Antwort.
oder soam 24.05.2012 | 07:13
Das einzige, was hier um 20% gekürzt wurde ist das Wort 'Rente' ;-)
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