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Erwerbsunfähigkeitsrente

von car16.12.2007 | 16:08
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6 Antworten

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Hallo! Ich werde 2010,63 Jahre alt.Beziehe eine Erwerbsunfähigkeits,und Teil Wittwerrente meine Frau.Habe ein 100% Schwerbehinderung(24 St. Sauerstoff). Frage: a)Werde meine Atersrente weniger als bis jetzt? b)Was ist mit den Teil-Auslandsrente(Kroatien)?Wir die Zeit zugerechnet od. in Kroatien bezogen. c)wen es so weit ist,muß ich wieder Antrag stellen od. geht das Automatisch? Danke--Car

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sobald Sie eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen ab 63 - ohne Abschlag - beziehen, werden dabei nicht weniger Entgeltpunkte für die Rentenberechnung berücksichtigt werden können, als für die bisherige EU Rente, sogen. Besitzschutz (vgl. § 88 I Satz 2 SGB VI).

Zudem gelten Zeiten des Bezugs einer EU Rente für die spätere Altersrente als Anrechnungszeit.

Zuständige Verbindungsstelle für das deutsch-kroatische Sozialversicherungsabkommen von 1998 ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd. Wie von user KSC zutreffend ber. ausgeführt, wird der kroatische Versicherungsträger nach seinen Vorschriften ebenfalls Rente leisten, wenn denn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Eine Anrechnung auf die Rente vom deutschen Rentenversicherungsträger bzw. umgekehrt erfolgt dabei aber nicht.

MfG

5 Antworten

KSCam 16.12.2007 | 18:28
eine sich an die EM Rente anschließende Altersrente kann nicht niedriger sein als die bisherige EM Rente. Kroatien zahlt als EU Staat eine separate Rente, wie hoch diese wird und ob Sie bereits heute wegen Erwerbsminderung einen kroatischen Rentenanspruch haben müssten, richtet sich nach kroatischem Recht. Im Zweifel beantragen Sie die kroatische Rente formlos bei Ihrem Rententräger. Der leitet die Anfrage dann ins Ausland weiter
Amadéam 16.12.2007 | 19:13
Lieber KSC, soweit ich informiert bin, ist Kroatien noch nicht Mitglied der EU. Die Verhandlungen sind jedoch am Laufen http://www.euractiv.com/de/erweiterung/beziehungen-zwischen-eu-k… Es müsste also noch das am 01.12.1998 in Kraft getretene Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kroatien gelten. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/sid_93144…
KSCam 16.12.2007 | 21:02
... was aber im Kern nichts an meiner Aussage ändern würde, dass die Kroaten eine separate Rente zahlen....
Amadéam 16.12.2007 | 21:08
Korrekt. Einen schönen Sonntag wünscht Ihnen Amadé
Rosannaam 17.12.2007 | 10:40
Hallo car, Sie schreiben, dass Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen und zu 100 % schwerbehindert sind. Vorausgesetzt, Sie waren am 16.11.2000 schwerbehindert oder nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht erwerbsunfähig und haben die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt, können Sie auch bereits mit 60 Jahren die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Voraussetzung für die GESAMTE abschlagsfreie Altersrente ist jedoch, dass Sie eine EU-Rente nach dem alten Recht (bis 31.12.2000, danach Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen) bezogen, die auch noch ohne Abschläge war. Ansonsten schließe ich mich den anderen Usern an.
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