Sobald Sie eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen ab 63 - ohne Abschlag - beziehen, werden dabei nicht weniger Entgeltpunkte für die Rentenberechnung berücksichtigt werden können, als für die bisherige EU Rente, sogen. Besitzschutz (vgl. § 88 I Satz 2 SGB VI).
Zudem gelten Zeiten des Bezugs einer EU Rente für die spätere Altersrente als Anrechnungszeit.
Zuständige Verbindungsstelle für das deutsch-kroatische Sozialversicherungsabkommen von 1998 ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd. Wie von user KSC zutreffend ber. ausgeführt, wird der kroatische Versicherungsträger nach seinen Vorschriften ebenfalls Rente leisten, wenn denn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Eine Anrechnung auf die Rente vom deutschen Rentenversicherungsträger bzw. umgekehrt erfolgt dabei aber nicht.
MfG