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Erwerbsunfähigkeitsrente

von Hermes29.01.2008 | 08:09
1186 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin im Mai 1953 geboren, und habe ein Schwerbehinderungsgrad von 70%, Ausweis wurde ausgestellt am 19.10.1999 bis 01.2015. Bin zur Zeit noch voll Berufstätig. Meine Frage: ab wann kann Ich ohne Abzüge in Rente gehen? Mit freundlichen Grüßen

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.01.2008 | 10:44

Hallo Hermes,

die Antworten von "Schade" und die 2. Anwort von "Happy" ist so in Ordnung !

3 Antworten

Schadeam 29.01.2008 | 08:28
wenn Sie 35 Versicherungsjahre haben und dann noch schwerbehindert sind (min. 50%) ist die Rente mit 60 plus 7 Monaten mit 10,8% Abschlag möglich. Ohne Abschlag ist die AR für Schwerbehinderte, wenn sie mit 63 plus 7 Monaten beginnt. Vorher ist eine Berentung nur wegen Erwerbsminderung möglich - das ist eine andere medizinische Definition als die Schwerbehinderung.
Happyam 29.01.2008 | 08:19
Sehr geehrter Hermes, wenn Sie keine Altersteilzeit vor dem 01.01.2007 vereinbart haben, dann genießen Sie leider keinerlei Vertrauensschutz! Das wiederum bedeutet, dass Sie vonder Anhebung der Altersgrenzen auch betroffen sind. Altersrente für schwerbeh. Menschen (in Ihrem Fall) möglich ab dem 60 Lj. plus 7 Monate (06/2013) mit 10.8 Prozent Abschlag. Abschlagfrei ab 06/2016 (63 +7). Hierbei ist es unerheblich ,ob Sie am 16.11.2000 bereits schwerbehindert gewesen sind, da dieser Vertrauensschutz nur für Menschen gilt die bis einschließlich dem 16.11.1950 geboren wurden. Wichtig ist vielleicht noch, dass Ihre Schwerbehinderung bis 01/2015 befristet wurde (lt. Ihren Angaben), wenn Sie also eine abschlagfreie Altersrente beanspruchen möchten, muss der Ausweis verlängert werden! viele Grüße von Happy
Happyam 29.01.2008 | 08:36
Nachtrag: habe mich versehentlich im Rentenbeginn geirrt... Natürlich muss es heißen bei 60+7 Monat=01.02.2014 und bei 63+7=01.02.2017 sorry... Happy
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