Erwerbsunfähigkeitsrente

von
Karlis

Sachverhalt:

bin 57 Jahre, 43 Beitragsjahre und jetzt arbeitslos und es steht für das nächste Jahr ALGII an. Habe eine Schwerbehinderung von 50 %, erst ab 2006.Das Arbeitsamt will einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

Fragen:
Falls die EU-Rente auf 3 Jahre genehmigt wird, was geschieht dann wenn ich 60 Jahre bin? Muss ich dann Altersrente beantragen oder kann ich auf eine Verlängerung der EU-Rente gehen.

Sollte EU-REnte weitergehen, wird die Rente auf Antrag ab dem 65 Lebensjahr aufgestockt?

Schon jetzt vielen Dank.

von
Schade

es scheint relativ klar zu sein, dass Sie ab 60 die AR für Schwerbehinderte mit 10,8% Abschlag beantragen können.

Und ob Sie vorher eine EM Rente erhalten, ob diese dann dauerhaft oder befristet sein wird, da schlage ich vor abzuwarten, bis Sie den EM Rentenbescheid in Händen halt.

Vielleicht haben sich dann Ihre Fragen erübrigt.

Experten-Antwort

Sehr geehrter Karlis,
wenn Ihnen eine befristete Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, können Sie nach Ablauf der Frist eine Weitergewährung beantragen. Ab vollendetem 60. Lebensjahr können Sie die Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente beantragen. Genau wie bei der Er-werbsminderungsrente hätten Sie dann einen Abschlag von 10,8%. Sie können aber auch eine Umwandlung erst mit dem vollendeten 65. Lebensjahr beantragen. An der Rentenhöhe würde sich nichts ändern. Es sei denn, nach Eintritt des Leistungsfalls der Erwerbsminderung werden noch Beiträge gezahlt.
Sollte die Erwerbsminderungsrente nicht bewilligt werden, haben Sie ab vollendetem 60. Lebens-jahr einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Mit freundlichen Grüßen

von
Lisa

Ich habe seit 2 Jahren Parkinson. Ich bin 40 Jahre und auf anraten meiner Ärzte soll ich einen Antrag auf Rente wegen volle Erwerbsminderung stellen. Meine Frage, was bleibt mir noch von 940 Euro laut Renteninformation von 2006? Wieviel Abzüge habe ich von dieser Summe? Dank im voraus für die Beantwortung

von
Amadé

Wenn die 940 Euro der Bruttobetrag sein sollten, geht –wenn Sie gesetzlich krankenversichert sein sollten- davon noch der VOLLE Pflegeversicherungsbeitrag (evtl. plus Zuschlag wegen Kinderlosigkeit) und der halbe individuelle Krankenkassenbeitrag ab.

Fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse nach.

Sie können auch „googeln“ unter www.google.de

z.B. DAK Beitragssätze ab 01.01.2007

Vergessen Sie auch nicht den Herrn Steinbrück! Insbesondere wenn Sie zusätzliche Einkünfte wie Betriebsrenten, Riesterrenten, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkommen, private Versicherungsleistungen usw. haben, werden evtl. noch Steuern fällig.

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