Sehr geehrter Karlis,
wenn Ihnen eine befristete Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, können Sie nach Ablauf der Frist eine Weitergewährung beantragen. Ab vollendetem 60. Lebensjahr können Sie die Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente beantragen. Genau wie bei der Er-werbsminderungsrente hätten Sie dann einen Abschlag von 10,8%. Sie können aber auch eine Umwandlung erst mit dem vollendeten 65. Lebensjahr beantragen. An der Rentenhöhe würde sich nichts ändern. Es sei denn, nach Eintritt des Leistungsfalls der Erwerbsminderung werden noch Beiträge gezahlt.
Sollte die Erwerbsminderungsrente nicht bewilligt werden, haben Sie ab vollendetem 60. Lebens-jahr einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Mit freundlichen Grüßen