Werde 60 Jhr.Ende des Jahres.Über 33 Jahre nahtlos gearbeitet. EU-Rente 1999-2003,jeweils 1 Jahr,Gutachten.Ab Mitte 2003 nicht mehr, Klage Sozialgericht über VDK.Danach nahtlos Klage!!Neuerliches Gutachten 2006,danach Schlaganfall,Nachgutachten bei derselben Gutachterin "voll arbeitsfähig mit Einschränkungen"(obwohl viele Klinikberichte, Atteste etc. vorliegen) gerichtl.Gegengutachten anschl.2006/7
"höchstens 3 Std.tgl."sowie Psych.Gut."arbeitsunfähig".Erwerbsmind.rente anerkannt,Rückzahlung nur bis 2006. Sowie 'neues Recht' mit Abschlägen.50%Behinder.anerkannt seit 2006. Frage: warum gilt hier nicht Bestandschutz (altes Recht)?Zum Stichpunkt Nov.2000 war EU-Rente.damals nur 30% Behinderung.
Frage:Muss Rentenvers. nicht zurückzahlen bis 2003? Warum nicht?In der Zwischenzeit weder Sozialhilfe noch Alg oder sonstiges.Krankenkasse etc.alles mit geliehenem Geld finanziert auf Hinblick Rückzahlung.
Und warum wird jetzt nach neuem Recht (Abschläge) geurteilt?Obwohl nahtlos geklagt.
Bitte dringendst um Antwort.danke
Eva
Hallo,
das Problem ist, dass für Ihren Fall kein Vertrauensschutz gesetztlich vorgesehen ist.
Die Rentenversicherung geht nach Ihrer Schilderung davon aus, dass Sie von 2003 bis zum neuen Leistungsfall in 2006 voll leistungsfähig (mind 6 Sd. täglich) waren.
Da dann ein neuer Lestungsfall in 2006 eingetreten (evtl. Ab Datum der Begutachtung beim Psychologen?) ist, wird die Rente dann nach dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Recht berechnet.
Dass Sie in der Zeit von 2003 bis 2006 keine anderen Leistungen zur Überbrückung bis zu einer endgültigen Entscheidung des RV-Trägers beantragt haben ist Ihr Versäumnis.
Wenn Sie die Rente von 2003 bis 2006 auch haben wollen, da die Voraussetzungen nach Ihrer Einschätzung vorliegen müssen Sie weiter Klagen. Nur wenn Sie Recht bekommen und auch diese Lücke komplett geschlossen wird erhalten Sie die Rente nach altem Recht.
Sprechen ie mit Ihrem Vertreter VdK. Wozu haben Sie die sonst.
MfG
Hallo Eva,
da die genaue Rechtslage hier nicht beurteilt werden kann, gehen wir davon aus, dass nach Wegfall der Erwerbsunfähigkeitsrente erst auf Grund des gerichtlichen Gutachtens 2006 wieder ein Rentenleistungsfall festgestellt wurde. Der Versicherungsfall lag mit diesem Urteil vor und somit auch der Rentenanspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ab 2006.
Das zu diesem Zeitpunkt gültige Rentenrecht ist anzuwenden.
In dem Klageverfahren wurde keine durchgehende Erwerbsunfähigkeit festgestellt, somit ist auch keine rückwirkende Rentenzahlung möglich. Ein Vertauensschutz besteht auch nicht.
Ich sehe das genauso wie Heineich (oder Heinerich?).
>Neuerliches Gutachten 2006,danach Schlaganfall<
Ich tippe eher auf das Datum des Schlaganfalls als Eintritt eines neuen Leistungsfalles.
Danke für Antwort...aber:
1)kein Mensch klagt aus Jux und Dollerei
dass in Dtsch.Sozialgerichte so lange brauchen, kann nicht für mich als Nachteil gewertet werden
2) in der Zeit vom 2003 -2006 gibt es diverse Krankenhausberichte,ärztliche Papiere etc.alle sagen höchstens halbtags arbeitsfähig...wie ist die Wertung dieser Ärzte zu sehen im Gegensatz zu Gutachten?
3)Laut damaliger Gesetzeslage! bekommt man kein Alg, wenn man einmal die EU-Rente hatte.Für Sozialhilfe hatte ich damals noch zuviel Ersparnisse.Die hatte ich ursprünglich für mein Alter gespart...musste sie aber jetzt schon aufbrauchen
4)WIE kann ich denn die Lücke 2003-2006 schliessen, wie Sie schreiben?
5)Durch weiteres klagen riskiere ich u.Umständen den jetzigen Stand "Anerkennung Erw.minderung bis 2006 zurück" nicht mehr zu bekommen.Das heißt wieder warten und vor allem wahrscheinlich wieder Gutachtertermin...was jedesmal wie Lotto ist!Leider sind Ärzte(Gutachter) heute Handlanger der Politik resp. sprich der Institutionen . Das zeigt schon allein wie schwierig es ist in einer Grossstadt!!! einen Gegengutachter nach §109 zu finden. Die niedergel.Ärzte lehnen ab, da sie sonst keine Gutachtertermine mehr von der BFA oder Gericht (hier müssen sie eine Zulassung haben)bekommen.Das natürlich steht nirgends...es ist aber intern/geheim bekannt.
5) Was also bleibt einem unbescholtenen Bürger übrig?
6) Das eklatante Unrecht des Gutachtens 2006, und der nochmaligen Begutachtung durch dieselbe Person (wer widerlegt schon sein eigenes Gutachten?) wurde erst widerlegt weil gravierende Fehler enthalten waren, nur deshalb wurde ein Gegengutachten erst machbar.
7) der VDK kann mir nichts sagen da Unterlagen nun beim DGB liegen.
Nachtrag zu Beitrag:
1)In der ganzen Zeit ab 2003 habe ich keinerlei Ausrechnungen/Summen /Rentenbescheid bekommen.Auch die Rentenstelle München konnte mir keine Auskunft geben, da Ordner ja bei Gericht liegt.Auch Berlin fühlte sich nicht zuständig...aus gleichem Grund. D.h. ich soll mich jetzt entscheiden obwohl ich keine Zahlen vorliegen habe...und diese Entscheidung soll für mein Leben lang gelten.
2) Evtl.kann auch ein jurist.Fehler seitens des VDK passiert sein. Sie haben es offensichtlich als Neuantrag laufen lassen, obwohl ich x-mal geschrieben habe...Wiedereintritt in Eu-Rente.
Da der VDK schon lange keine Kopien mehr verschickt von der Korresp. zwischen VDK und Sozialgericht, hat man keine Möglichkeit Fehler zu sehen.
Das ist übrigens dem medizin.Gutachter des Gegengutachtens aufgefallen!!!Da er am Gericht arbeitet und tgl. damit zu tun hat!!!!!Und er im Ordner sah dass ja eigentlich schon seit 1999 Erstantrag war und entspr.medizin Unterlagen vorlagen.
3) Es ist eine nervenaufreibende unbefriediegende Situation...und Nerven habe ich keine mehr, kämpfen kann ich auch nicht mehr.