Hallo Eva,
da die genaue Rechtslage hier nicht beurteilt werden kann, gehen wir davon aus, dass nach Wegfall der Erwerbsunfähigkeitsrente erst auf Grund des gerichtlichen Gutachtens 2006 wieder ein Rentenleistungsfall festgestellt wurde. Der Versicherungsfall lag mit diesem Urteil vor und somit auch der Rentenanspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ab 2006.
Das zu diesem Zeitpunkt gültige Rentenrecht ist anzuwenden.
In dem Klageverfahren wurde keine durchgehende Erwerbsunfähigkeit festgestellt, somit ist auch keine rückwirkende Rentenzahlung möglich. Ein Vertauensschutz besteht auch nicht.