Lange Reden, kurzer Sinn: Erwerbsminderungsrente beantragen und Ergebnis abwarten.
P.S.: Wenn überhaupt, sollte die Rentenauskunft unter Hinweis auf die vorzeitige Wartezeiterfüllung nach § 53 SGB VI beantragt werden, sonst werden Sie keine Ausführungen zur EM-Rente entnehmen können.