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Zur Experten-Antwort springenHallo Frau Schiele,
sicher steht in Ihrem Entlassungsbericht eine Einschätzung der Reha-Einrichtung, ob und in welchem Umfang Sie Ihre bisherige Tätigkeit noch ausüben können. Das ist aber noch nicht die Entscheidung über den Rentenanspruch - dieser wird nun bei Ihrem Rentenversicherungsträger geprüft. Folgt der RV-Träger unter Beachtung aller vorliegenden medizinischen Befunde der Einschätzung der Reha-Einrichtung, dann kommt er auf Sie zu und Sie müssen noch einige Rentenantragsformulare ausfüllen. Es muss dann noch geprüft werden, ob Sie die erforderlichen rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben.
Wenn Sie aber in nächster Zeit nichts von Ihrem Rententräger hören und es Ihr Wunsch ist, eine Rente zu erhalten, dann würde ich Ihnen empfehlen, bei der Rentenverischerung nach dem Stand zu fragen oder selbst den Antrag auf EM-Rente zu stellen. Sie können sich dazu gern an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe oder auch an die zuständige Stelle bei Ihrer Stadtverwaltung wenden.
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