Hallo, ich soll auf anraten meines Arztes einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Nun hab ich gelesen dass man innerhalb von 5 Jahren einen Anspruch hat wenn man in dieser zeit 3 Jahre pflichtversichert war. Leider fehlen mir dazu 4 Monate oder zählen die Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung vor 2013 in der nur Pauschalbeiträge vom Arbeitgeber gezahlt wurden, auch dazu? Vielen Dank für die Antwort
Hallo, ich soll auf anraten meines Arztes einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Nun hab ich gelesen dass man innerhalb von 5 Jahren einen Anspruch hat wenn man in dieser zeit 3 Jahre pflichtversichert war. Leider fehlen mir dazu 4 Monate oder zählen die Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung vor 2013 in der nur Pauschalbeiträge vom Arbeitgeber gezahlt wurden, auch dazu? Vielen Dank für die Antwort
Nix gibts
Ich bin nicht ganz sicher, Sie müssten sich da noch weiter erkundigen.
Nur, um Sie hier nicht
(mit unhöflichen Bemerkungen z.B., siehe oben
) völlig mutlos zu machen:
Ich habe gelesen/gehört:
Auch, wenn kein Anspruch auf Rentenzahlung bestehen würde, kann man den Antrag stellen, weil eine festgestellte Erwerbsunfähigkeit dazu verhilft, von anderen Stellen finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Hallo Claudia Redwig,
bitte nehmen Sie unbedingt Hilfe Ihres Rententrägers in Anspruch.
Die Problematik ist folgende:
Die 36 Pflichtmonate müssen nicht in den letzten 5 Jahren vor heute, sondern in den letzten 5 Jahren VOR EINTRITT DER ERWERBSMINDERUNG vorliegen/vorgelegen haben.
Wenn Sie also schon erwerbsgemindert sind, dann müsste man mal schauen seit wann und zu diesem Zeitpunkt beurteilt sich die Frage der 36 Monate in den letzten 5 Jahren.
Das heißrt aber auch, falls Sie bereits erwerbsgemindert sind, dass sie, zB durch hinausschieben eines Rentenantrages, diese fehlen 4 Monate nicht mehr "nacharbeiten" können, da man immer wieder feststellen würde, dass Sie erwerbsgemindert seit XYZ Datum sind.
Entscheidend ist nicht die Antragstellung, sondern der Eintritt der Erwerbsminderung
Entscheidend ist nicht die Antragstellung, sondern der Eintritt der Erwerbsminderung
also der Zeitpunkt meiner Arbeitsunfähigkeit? Ich habe 12 Monate eine geringfügige Beschäftigung gehabt und ich sehe gerade dass dort nicht Pauschalbeitrag steht also 5 sondern 1 voller Beitrag ,zählt das dann dazu?
Ich bin nicht ganz sicher, Sie müssten sich da noch weiter erkundigen.
Nur, um Sie hier nicht
(mit unhöflichen Bemerkungen z.B., siehe oben
) völlig mutlos zu machen:
Ich habe gelesen/gehört:
Auch, wenn kein Anspruch auf Rentenzahlung bestehen würde, kann man den Antrag stellen, weil eine festgestellte Erwerbsunfähigkeit dazu verhilft, von anderen Stellen finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Dankeschön :-)
also der Zeitpunkt meiner Arbeitsunfähigkeit?
Das kann bei dem einen schon ab dem ersten Tag der Krankmeldung sein, bei dem anderen Monate/Jahre später.
Hallo Claudia Redwig,
Nele hat das mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung gut erklärt. Es kommt nicht auf die Arbeitsunfähigkeit oder Krankschreibung an, sondern darauf, sei wann die Ärzte der Rentenversicherung Sie für erwerbsgemindert halten.
Das kann u.U. schon lange, lange vor der aktuellen Arbeitsunfähigkeit oder auch erst zu einem Zeitpunkt nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit sein.
Minijob ohne Pauschalbeiträge, mit Beitragsschlüssel 1 (voller Beitrag zur RV) klingt nach einem regulären Pflichtbeitragsmonat. Könnte damit zusammenhängen, dass ein Minijob ab 2013 grundsäätzlich immer erstmal voll rentenpflichtig ist (der Minijobber sich aber von dieser Rentenpflicht befreien lassen kann). Wenn Sie diese Befreiung nicht vorgenommen haben, dann entstehen auch aus einem Minijob reguläre Pflichtzeiten (mit kleinem Verdienst).
Ich denke bevor Sie sich verrückt und nervös machen lassen, klären Sie mit Ihrem Rententräger wie es um Ihre versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (36 Monate in den letzten 5 Jahren vor EM Eintritt) gestellt ist. Ob diese Voraussetzung aktuell gegeben ist bzw. in der Vergangenheit gegeben war.