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Erwerbsunfähigkeitsrente

von Rolli12.01.2010 | 16:00
1512 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe eine Frage zu den Wartezeiten bei Erwerbsunfähigkeitsrente. Müssen diese zusammenhängend sein oder zählen die 5 Jahre für das gesamte Berufsleben.

14 Antworten

Rentenfrauam 12.01.2010 | 16:12
Es heißt bei der DRV: Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erforderlich: ■Sie müssen mindestens 5 Jahre versichert sein (Wartezeit). ■In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein
rattenburgam 12.01.2010 | 17:02
Zum Az. 63 070468 H 508 und 82 070468 H 501 WO BLEIBEN DIE VORSÄTZLICH UNTERSCHLAGENEN EU-RENTENGELDER SEIT october 2006 bis juni 2008 UND ALLE ZINSEN UND ZINSESZINSEN????????????? Da Sie ja die komplette Auszahlung ins Ausland verweigerten trotz Ihres Auslandsformulares... WO BLEIBEN DIE NACHZAHLUNGEN FÜR DIE VORSÄTZLICH VON IHNEN GELÖSCHTEN STUDIENZEITEN???????????? WO BLEIBT DIE ORDENTLICHE HÖHERE EU RENTE LAUT BSG?????? WO BLEIBEN DIE KOMPLETTEN SCHADENSÜBERNAHMEN UND ZINSEN DURCH IHRE VORSÄTZLICH VERURSACHTE ABSCHIEBUNG AUS CANADA???????? WEGEN RENTENAUSZAHLUNGSVERWEIGERUNG DURCH SIE... WO BLEIBEN DIE KOSTENÜBERNAHMEN FÜR DIE GESAMTE TORTOUR VICTIM FAMILY UND DIE KOMPLETTEN VERS.BERAUBUNGEN????????? UND WO BLEIBT DIE ARBEITSUNFALLOPERATION KOSTENÜBERNAHME FÜRS AUSLAND??????????????? ALLE IN UND AUSLANDSVERSICHERUNGEN HABEN SIE JA VORSÄTZLICH VERNICHTET UND ALLE VERS.SCHUTZZEITEN, und mein Hab und Gut ... UND WO BLEIBT DAS ABSOLUTE MELDEG § 33 UND BDSG INCLUDE AKTENBEREINIGUNG IHRER GANZEN VERLEUMDUNGEN UND DISKRIMINIERUNGEN??????????????? UND WO BLEIBT DIE ORDENTLICHE ANREDE IN IHREN BRIEFEN UND MITTEILUNGEN UND ORDENTLICHE ADRESSENANSCHRIFT AN MICH UND MEINE FAMILIE???????????????????
Skatrentneram 12.01.2010 | 18:14
und was soll das den Forumsteilnehmern sagen ? Wenn Sie Probleme mit der Rentenversicherung haben, sollten Sie sich an diese wenden und hier nicht im Forum solche Aussagen machen, die keiner nochvollziehen kann. Ggf. wenden Sie sich doch an Frau Merkel :-)) oder Herrn Westerwelle :-))
westerwelleam 12.01.2010 | 20:16
nennen sie roß und reiter! ich werde dann handeln !
...am 13.01.2010 | 08:51
Wenn beide Versicherungsnummern (Az, die Sie -unverständlicher Weise- angegeben haben) zu Ihrer Person gehören, dann sollten Sie dies der Sachbearbeitung mitteilen, denn eigentlich darf jeder nur eine Nummer haben...
Tschackaam 13.01.2010 | 11:09
Hallo "Rattenburg", bei Ihnen scheint ja so einiges "schief" gelaufen zu sein?! Trotzdem achten Sie bitte darauf hier im Forum keine persönlichen Daten anzugeben!!!!!! Ich hoffe, die Redaktion kann die von Ihnen angegebenen Versicherungsnummern irgendwie löschen. Sie wissen nie, wer mit diesen Angaben vielleicht etwas "anfangen" kann in einem öffentlichen Forum! Vorsicht! MfG Tschacka
Noch mehr als einigesam 13.01.2010 | 11:23
Bei Rattenburg ist noch mehr als einiges schief gelaufen... Ich würde mal,völlig Vorureilsfrei auf die neuen Bundesländer tippen. Nur dort gibt es nach wie vor, diese Einstellung. Zum Glück sind nur noch wenige so hinter dem Mond.
Beitragam 13.01.2010 | 11:26
Das Niveau steigt mal wieder! Wer im Glashaus sitzt.... Von Vorurteilen sprechen... Aber kommen Sie erst mal vom Saturn runter, das dauert lang genug! Bis dann...
B´sonam 13.01.2010 | 12:12
In diesem Foruzm RUMSCHREIEN bringt sie auch nicht weiter... Sie sollten lieber erstmal direkt mit der Sachbearbeitung klären, dass sie 2 Versicherungsnummern haben...
Wallisam 13.01.2010 | 15:02
Das @rattenburg doch krank ist , dürfte doch wohl jedem klar sein .... Daher erübrigt sich jede weitere Antwort dazu und der Thread sollte eigentlich gleich ganz gelöscht werden.
Leoam 15.01.2010 | 16:50
Ich habe meine EU-Rente 1997 mit dem kapitalwert von 15,1(Jahre) kapitalisiert. Seit 2008 beziehe ich die Altersrente, die um einen Teilbetrag der ehemaligen EU-Rente gekürzt wird. Frage:Wird nach 15,1(Jahren),das wäre 20012 die Altersrente wieder aufgestockt?
Wolfgangam 15.01.2010 | 18:04
Hallo Leo, verraten Sie mir bitte zunächst das Geheimnis, wie es schaffen in grob 18T Jahren noch AR zu beziehen ? ;-) Ihre Frage > Ich habe meine EU-Rente 1997 mit dem kapitalwert von 15,1(Jahre) kapitalisiert. deutet darauf hin, dass es hier nicht um eine gesetzliche EU-Rente geht. Die Kapitalisierung der EU-Rente ist im Jahre 1997 nicht möglich gewesen. Auch ist ein Kürzung der gesetzlichen AR um das von Ihnen geschilderte Szenario nicht möglich. Tipp: wenden Sie sich an Ihren privaten/betrieblichen Versorger, der Ihnen diese Fragen beantworten kann. Gruß w. ...und machen Sie bitte eine 'neue Frage/neues Thema' hier auf - findet mehr Beachtung als einfach so hintendran: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
leoam 15.01.2010 | 21:40
Hallo Wolfgang,dass ist ganz einfach: Ich bin Jahrgang 1948,habe 1963 im Bergbau angefangen und bin nach 38 Jahren mit 53 in den Vorruhestand gegangen. Im Jahre 1971 hatte ich einen Berufsunfall der zu einer Minderung meiner Erwerbsunfähigkeit von 25 % führte.
B´sonam 18.01.2010 | 07:33
Hallo Leo, Sie haben vermutlich keine EU-Rente, sondern eine Unfall- oder Verletztenrente aus der Unfallversicherung bezogen. Falls meine Vermutung falsch ist brauchen sie ab hier nicht mehr weiterlesen ;o) Eine kapitalisierte Unfallrente wird für den Zeitraum, für den die Abfindung bestimmt ist angerechnet, in Ihrem Fall also für die 15,1 Jahre. Ab 2012 fällt diese Anrechnung bei Ihrer Altersrente weg. Nachzulesen in § 93 Abs 4 S. 2 SGB VI.
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