Hallo Holger,
Stefan hat das schon richtig dargestellt - auch für ab 1961 Geborene gibt es noch Möglichkeiten, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beziehen:
Wenn Sie nicht mehr 3 Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, dann erhalten Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Können Sie zwar noch mindestens 3 Stunden, aber nicht mehr 6 Stunden am Tag arbeiten, dann gibt es die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sofern Sie aber keinen Teilzeitarbeitsplatz haben, kommt hier auch die volle Erwerbsminderungsrente (sog. Arbeitsmarktrente) in Frage.
Nur das Risiko, Ihren erlernten Beruf oder vergleichbare Tätigkeiten nicht mehr ausüben zu können, obwohl andere Tätigkeiten noch gesundheitlich möglich wären, wurde von der BU-Rente abgedeckt - die es für Ihren Jahrgang leider nicht mehr gibt.