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Erwerbsunfähigkeitsrente

von Holger16.02.2010 | 20:48
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Ich habe da mal eine Frage: Ich habe das Problem, das ich aufgrund einer Krankheit keine Private vorsorge treffen kan wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Lebensversicherung. Nun wurde seinerzeit die Erwerbsunfähigkeit für nach dem 2.1.1961 geboren abgeschafft. Diese Menschen sollten privat vorsorgen. Nun gehöre ich zu dieser Gruppe, da ich ein 68èr bin, aber mit privat vorsorgen ist seitdem nichts. Bin ich nun der betrogene, oder gibt es da irgendwelche ausnahmen wenn Krankheiten bereits vor der Umstellung bestanden haben. Gruß Holger

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Holger,

Stefan hat das schon richtig dargestellt - auch für ab 1961 Geborene gibt es noch Möglichkeiten, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beziehen:

Wenn Sie nicht mehr 3 Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, dann erhalten Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Können Sie zwar noch mindestens 3 Stunden, aber nicht mehr 6 Stunden am Tag arbeiten, dann gibt es die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sofern Sie aber keinen Teilzeitarbeitsplatz haben, kommt hier auch die volle Erwerbsminderungsrente (sog. Arbeitsmarktrente) in Frage.

Nur das Risiko, Ihren erlernten Beruf oder vergleichbare Tätigkeiten nicht mehr ausüben zu können, obwohl andere Tätigkeiten noch gesundheitlich möglich wären, wurde von der BU-Rente abgedeckt - die es für Ihren Jahrgang leider nicht mehr gibt.

3 Antworten

Egbertam 16.02.2010 | 23:04
Sie sind eindeutig der "Betrogene". Eine private BU-Versicherung dürfte mit einer bestehenden Vorerkrankung nicht abschließbar sein. Hier gibt es keine mir bekannte Ausnahmen. Sollte jemand seine Vorerkrankungen bei einem Versicherungsabschluß verschweigen, verschönen, schlimmstenfalls verschweigen, wird er sich im evtl. Leistungsfall mit dem Versicherer vor den Gerichten herumschlagen. Und wer bei solchen rechtlichen Auseinandersetzugen den längeren Atem hat, liegt auf der Hand.
Stefanam 16.02.2010 | 23:05
Sie sollten bitte folgendes unterscheiden : a) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (d.h. für alle Tätigkeiten) vermindert erwerbsfähig (früher : Erwerbsunfähig) b) sie können ihren erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben aber noch andere Tätigkeiten verrichten (früher : Berufsunfähig) Nur die Berufsunfähigkeitsrente, nicht jedoch die Erwerbsminderungsrente wurde abgeschafft d.h. wenn sIe aus gesundheitlichen Gründen ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können wird ihnen zugemutet eine andere Tätigkeit zu suchen ohne einen entsprechenden Ausgleich. Bei einer evtl. nötigen Umschulung kann Ihnen geholfen werden. Man sollte nach dazu sagen, dass vor 2001 nur wenige Berufsunfähigkeitsrenten an Versicherte Jahrgang 1961 oder jünger gezahlt wurden. Alles klar ?
Holgeram 17.02.2010 | 17:39
Natürlich habt Ihr recht, der Einschnitt besteht lediglich in der BU-Rente. Allerdings würde die ja schon in einer höhe gezahlt werden die mit den heutigen Alternativen nur durch eine Private Vorsorge zu erreichen ist. Dieses ist meiner Ansicht nach damals bei der Umstellung nicht bedacht worden und mich wundert, dass es diesbezüglich keine Ausnahmen gibt bzw. niemand gefordert hat. Ich bin da sicherlich nicht der Einzelfall. Gruß Holger
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