Bei einem Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente darf man 400,- € im Monat hinzuverdienen. Meine Frage: Wie verhält es sich mit Einnahmen aus Spekulationsgewinnen? Gesetz den Fall, man hat an der Börse Glück und erzielt einen Gewinn von 10.000,- € im Jahr (rein hypothetisch). Wirkt sich das in irgendeiner Form auf die Rentenzahlung aus???
29.07.2010, 15:17
von
katleen
29.07.2010, 15:47
Experten-Antwort
Hinzuverdienst für Erwerbsminderungsrenten i. S. v. § 96a SGB 6 sind:
– Arbeitsentgelt aus nichtselbstständiger Arbeit,
– Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit,
– vergleichbares Einkommen und
– Sozialleistungen (Entgeltersatzleistungen i. S. d. § 96a Abs. 3 SGB 6).
Spekulationsgewinne zählen nicht zu den o.g. Einkommensarten und unterliegen daher nicht der Anrechnung auf Erwerbsminderungsrenten nach § 96a SGB VI